Der jüngste Erlass zur Organisation des Dienstbetriebes im Innenministerium liest sich nüchtern:

"Das Betreten von Dienststellen des Innenressorts durch Bundes,-Landes -und Gemeindepolitikerinnen/Politiker, das offensichtlich für Zwecke der Wahlwerbung erfolgt, ist von der Ausschreibung bis zum Abschluss einer Wahl zum Nationalrat, Landtag oder Gemeinderat zur Gewährleistung eines geregelten Parteienverkehrs bzw. zur Vermeidung von Störungen des Dienstbetriebes untersagt."

Innenminister Wolfgang Peschorn will mit diesem Erlass erreichen, dass "kein Anschein der Befangenheit und damit ein Vertrauensverlust der Bevölkerung" entsteht. Der erste, den es traf, war Ex-Innenminister Herbert Kickl (FPÖ), der vor einigen Tagen die Sondereinheit "Puma" am Brenner medienwirksam besuchen wollte. Ihm, der die Truppe als Innenminister aus der Taufe gehoben wurde, wurde dieser Besuch untersagt, die FPÖ ortete eine "Lex Kickl". Das Innenministerium korrigierte: Der Erlass gilt für alle Politikerinnen und Politiker.

Politische Versammlungen und Veranstaltungen sowie das Verteilen von Werbematerial und das Aufhängen von parteipolitischen Plakaten sei untersagt. "Stille" Besuche von Politiker, also ohne Begleitung von Wahlkampftrossen und Journalisten sind möglich: "Beim Besuch von Politikerinnen / Politikern sind die notwendigen Maßnahmen zu treffen, um eine Störung des Dienstbetriebes hintanzuhalten."

Das Parlament, sprich Parlamentspräsident Wolfgang Sobotka, wurde von diesem Erlass vom 23. August im Vorfeld informiert.