"Das Anknüpfen am Asylstatus alleine rechtfertigt zweifellos keine Differenzierung." Mit diesem Satz kommentierte Sozialrechtsexperte Wolfgang Mazal im "Ö1-Morgenjournal" die Mindestsicherungsregelung in Oberösterreich, die nun vom Europäischen Gerichtshof gekippt wurde. Anders sehe es jedoch aus, wenn man die Höhe der Bezüge an die konkreten Lebensumstände knüpfen würde. Wenn jemand lange eingezahlt habe oder sehr arbeitsaktiv sei, gebe es "zweifellos andere Differenzierungspotentiale". Bei solchen "indirekten Differenzierungen" seien sachliche Rechtfertigungen eher zulässig, "als wenn man blank und plump am Asylstatus anknüpft".

Generell gehe es vor allem um die Frage, wie viel Verantwortung auf den Staat zukommt, um den Bedarf der jeweiligen Person abzudecken, so Mazal. Wenn jemand diesen Bedarf aus eigener Kraft abdecken kann, "ist die Verantwortung des Staates zweifellos geringer als bei jenen, die das nicht können". Dabei dürfe es keinen Unterschied machen, ob die Person asylberechtigt ist oder die Sprache beherrscht. Sehr wohl mache es laut Mazal jedoch einen Unterschied, ob die Person die Sprache erlernen will und sich einbringt.

Den Vorwurf, der Gerichtshof habe politisch agiert, lässt Mazal nicht gelten. Sehr wohl sei die Frage zulässig, wie sehr das europäische Recht an sich bereits in eine politische Richtung gegangen ist bzw. ob diese Richtung überhaupt noch von allen Mitgliedern geteilt wird. "Hier ist also eine Frage der Politik und nicht der Rechtsprechung zu stellen."