Die Tageszeitung "Der Standard" hat vor einigen Tagen darauf aufmerksam gemacht: Die Regierung plant im Zuge der Strafrechtsänderungsnovelle eine Ausweitung des Begriffs "Terrorismus" auf "Freiheitskämpfer". Mit einer Reihe von Konsequenzen.

Der derzeit gültige Gesetzestext bezieht sich auf Straftaten und lautet: "Die Tat gilt nicht als terroristische Straftat, wenn sie auf die Herstellung oder Wiederherstellung demokratischer und rechtsstaatlicher Verhältnisse oder die Ausübung oder Wahrung von Menschenrechten ausgerichtet ist."

Konkret bedeutet das, dass die Straftat zwar geahndet wird, aber eben als Sachbeschädigung, Körperverletzung oder Mord, nicht aber als terroristische Handlung. Eine solche begeht nämlich, wer durch die Tat das öffentliche Leben anhaltend stört oder die Wirtschaft des Landes schwer schädigt. Außerdem muss ein Vorsatz gegeben sein, dass jemand also etwa öffentliche Stellen zu einer Handlung nötigen oder die Grundstrukturen eines Staates erschüttern will.

Die derzeit geltende Ausnahmebestimmung, die nun gestrichen werden soll, sieht allerdings vor, dass jemand, der eine Tat verübt, um "die demokratischen und rechtsstaatlichen Verhältnisse" herzustellen oder wiederherzustellen oder mit der Tat auf die "Wahrung von Menschenrechten" abzielt, dafür zwar bestraft werden kann, aber nicht als Terrorist zur Rechenschaft zu ziehen ist.

De facto sei das eine Schutzbestimmung, etwa für Menschen, die vor  dem Erdogan-Regime geflohen seien, berichtet der "Standard" und verweist auf die Erläuterungen zum Gesetz auf der Parlamentswebsite. Die Regierung berufe sich auf die EU, die in einer Richtlinie vorsehe, dass "Freiheitskämpfer" nicht mehr anders als "Terroristen" behandelt werden sollten. Der Standard zitiert jedoch Katharina Beclin, Strafrechtsexpertin der Uni Wien, die das in Abrede stellt.

Beclin befürchtet im Gespräch mit dem "Standard", dass Menschen, die in ihrem Land Widerstand gegen die Regierung geleistet haben, künftig anders verfolgt und auch ausgeliefert werden könnten. Sie weist aber auch darauf hin, dass auch heimische Nichtregierungsorganisationen plötzlich als terroristisch gelten könnten, wenn ein Mitglied beispielsweise bei einer Demonstration einen Beamten verletze.