Das neue Ärztegesetz kommt nun doch nächste Woche in den Ministerrat. Das Sozialministerium hat seine Angaben Donnerstagnachmittag gegenüber der APA korrigiert. Da hatte es noch geheißen, die Novelle müsse zuvor noch gründlich überarbeitet werden. Diese "Präzisierungen" will das Ministerium offenbar noch bis Mittwoch eingearbeitet haben, insbesondere was die Regelungen bezüglich Osteopathie betrifft. In der Begutachtung war der Ärztevorbehalt bei alternativen Heilverfahren auf heftige Kritik gestoßen, der zum Beispiel Osteopathen, die keine ausgebildeten Ärzte sind die Arbeit unmöglich machen würde.

Gesundheitsministerin Beate Hartinger-Klein meinte dazu in einer Aussendung, dass die unterschiedlichen Behandlungsmethoden von Esoterikern, Heilpraktikern "und sonstigen freiberuflichen Tätigkeiten der Wirtschaftskammer, die Menschen Verbesserung des Gesundheitszustandes versprechen", unter gesundheitspolitischen Gesichtspunkten noch weiter erörtert werden müssten. Sie versprach weitere öffentliche Diskussionen "in Hinblick auf die verstärkte Selbstverantwortung des Individuums und das stärkere Gesundheitsbewusstsein".

Die Wirtschaftskammer hatte in der Begutachtung darauf hingewiesen, dass unter komplementäre Heilverfahren auch Hautanalysen oder Massagen fielen, was zu den Kerntätigkeiten gewerblicher Berufe wie Kosmetikern, Fußpflegern und Masseuren gehöre. Auch Wohlfühlangebote etwa in Hotels könnten betroffen sein, so die Warnung. Die Patientenanwälte hatten hingegen gemeint, dass "pseudomedizinischer Hokuspokus" auch dann ein solcher bleibe, wenn er von Ärzten angeboten werde.

Das Gesetz bringt allerdings auch viele weitere Neuerungen: So kommt erstmals die Anstellung von Ärzten durch Ärzte, bei der Notarztausbildung gibt es Änderungen, und auch eine Regelung über den ärztlichen Beistand für Sterbende wird eingeführt. Ob man jetzt auch hier noch Änderungsbedarf sehe, konnte man im Ministerium nicht beantworten.