Showdown in der SPÖ: Am Mittwoch wird nicht nur das Parteipräsidium, sondern auch der Parteivorstand zusammenkommen. Dieser könnte auch gleich einen Parteitag beschließen, der dann wenige Wochen später abgehalten werden könnte, um die Führungsfrage zu klären.

"Wir schaffen damit die Möglichkeit, rasch Entscheidungen über das weitere Vorgehen zu treffen", heißt es dazu aus der Bundespartei. Der Vorstand soll im Anschluss an das Präsidium stattfinden, das für 13 Uhr angesetzt ist. Ob direkt ein Parteitag eingesetzt wird, will die Partei noch nicht kommentieren. Ein außerordentlicher Parteitag kann frühestens zwei Wochen nach einem entsprechenden Antrag des Vorstands stattfinden, spätestens muss er zwei Monate danach abgehalten sein. Das heißt, er würde zwischen Ende März und Mitte Mai in Szene gehen.

Für Doskozil zu früh

Klar ist: Für Rendi-Wagners potenziellen Herausforderer Hans Peter Doskozil käme eine Kampfabstimmung zwischen Ende März und Mitte Mai zu früh: Ein Kandidaten-Bonus ließe sich knapp vor einer Wahl leichter nutzen, in einem Jahr Oppositionsarbeit ohne Möglichkeit, Reden im Parlament zu halten, könnte sich der burgenländische Landeshauptmann als Parteichef rasch abnützen. Eine andere Kandidatin oder ein anderer Kandidat für den SPÖ-Vorsitz hat sich bisher noch nicht abgezeichnet.

Überhaupt dürfte Doskozil eine Mitgliederbefragung über die Spitzenkandidatur bevorzugen. Denn Rendi-Wagner sollte bei den Delegierten am Parteitag tendenziell besser abschneiden. Auch wenn die nun Burgenland-freundlicher eingestellte niederösterreichische Landespartei gleich viele Delegierte zu einem Parteitag entsenden dürfte wie die Rendi-Wagner-unterstützende SPÖ Wien.

Was Präsidium und Vorstand unterscheidet

Das Parteipräsidium wird beim Bundesparteitag gewählt. Neben der oder dem Vorsitzenden befinden sich darin als stimmberechtigte Mitglieder etwa die Vorsitzenden-Stellvertreter. Stimmberechtigte Mitglieder sind es derzeit zehn an der Zahl. Neben der laufenden Verwaltung bereitet das Präsidium Beschlüsse des Bundesparteivorstands vor. Die Funktionsdauer endet mit der Neuwahl.

Mit lediglich beratender Stimme sind im Präsidium laut Statut unter anderen auch der oder die Bundesgeschäftsführer sowie der oder die (geschäftsführende) Klubchef/in vertreten, sofern diese nicht ohnehin gewählte Mitglieder sind. Weitere Kooptierungen mit beratender Stimme sind zulässig, derzeit trifft das etwa auf ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian zu. Deren Anzahl darf jedoch laut Statut jene der gewählten Mitglieder nicht übersteigen.

Derzeit gehören dem Präsidium neben Parteichefin Pamela Rendi-Wagner als stimmberechtigte Mitglieder auch die Zweite Nationalratspräsidentin Doris Bures, Frauenvorsitzende Eva Maria Holzleitner, die Landeshauptleute und -parteischefs Michael Ludwig (Wien) und Peter Kaiser (Kärnten) an. Die restlichen Mitglieder sind der Tiroler SP-Chef Georg Dornauer, der steirische Landesvorsitzende Anton Lang sowie der ehemalige niederösterreichische SP-Chef Franz Schnabl, der diese Funktion noch bis zum nächsten, planmäßig 2024 stattfindenden Parteitag innehaben wird, und die Abgeordneten Selma Yildirim und Christoph Matznetter. Der burgenländische Landeshauptmann Hans Peter Doskozil hat – für einen Landesvorsitzenden ungewöhnlich – auf eine Kandidatur für das Präsidium verzichtet. Andere Landeschefs wie der Oberösterreicher Michael Lindner sind erst nach dem letzten Bundesparteitag in ihr Amt gekommen, konnten daher nicht ins Präsidium gewählt werden.

30 Mitglieder im Vorstand

Der Bundesparteivorstand wird ebenfalls vom Bundesparteitag gewählt. Er entscheidet über alle Fragen, die durch das Statut nicht ausdrücklich anderen Organen vorbehalten sind, und fasst Beschlüsse über Mitgliedsbeiträge und Deckung der Wahlkampfkosten. Ihm obliegt die Führung der Partei und somit auch die Beschlussfassung über tagespolitische und grundsätzliche Entscheidungen, wie etwa die Vorbereitung von Koalitionsverhandlungen. Zudem kann der Vorstand im Gegensatz zum Präsidium einen Parteitag beschließen.

30 Mitglieder des Bundesparteivorstandes sind laut Statut nach dem Stärkeverhältnis der Landesorganisationen gemessen an der Zahl der Mitgliedsbeiträge des Vorjahres zu vergeben. Jeder Landesorganisation steht aber mindestens ein Sitz zu. Vorarlberg ist so nur mit einer Person vertreten.

Von den weiteren 25 Sitzen gehen wiederum neun an die jeweiligen Landesorganisationen, die übrigen an einen/eine Vertreter/in der Bundesfrauenorganisation, der Parlamentsfraktion, der GewerkschafterInnen, des Bundesbildungspräsidiums, der Arbeitsgemeinschaft Sechzig Plus und der Jugendorganisationen.