Was ist das "Bestellerprinzip" bei neuen Mieten?

"Wer bestellt, der bezahlt": Ab 1. Juli sollen neue Mieterinnen und Mieter nicht mehr die Gebühren für Makler zahlen, die vom Vermieter beauftragt wurden. Denn künftig soll der Auftraggeber den Makler zahlen. Und das sind meist die Vermieter. Die Regierung rechnet dadurch mit mehr als 55 Millionen Euro jährlich Entlastung für Mieter. Immerhin verlangen Makler für ihre Leistungen häufig bis zu zwei Brutto-Monatsmieten.

Warum muss ich als Mieter noch bis 1. Juli Maklerprovision zahlen?

Eigentlich wollten ÖVP und Grüne die "jahrzehntelange Ungerechtigkeit", wie es Justizministerin Alma Zadić (Grüne) nannte, bereits mit 1. Jänner dieses Jahres beheben. Doch der Beschluss verzögerte sich. Die Volkspartei hatte sich laut Grünen aber gegen eine Bestimmung quergelegt, die verhindern sollte, dass sich Vermieter die Maklerprovision durch andere Zahlungen beim Vertragsabschluss erst recht wieder vom Mieter holen.

Im Dezember konnte sich die Regierung doch einigen. Der Gesetzesentwurf würde einen "umfassenden und strengen Umgehungsschutz" vorsehen, ließ die Regierung wissen. Bei Verstößen drohen Verwaltungsstrafen. Der Verband der Immobilienwirtschaft und die Wirtschaftskammer fürchteten dadurch Nachteile für Mieter und Vermieter. Nun kritisiert auch die Mietervereinigung die neue Regelung.

Schützt das Gesetz Mieter ausreichend?

"Es gleicht einer Verhöhnung", sagte Georg Niedermühlbichler, Präsident der Mietervereinigung, heute. Im Vergleich zum ersten Entwurf habe sich kaum etwas geändert. Somit könnten Maklerinnen und Makler weiterhin einfach das Bestellerprinzip umgehen. "Unseriöse Makler inserieren dann eine Wohnung im 1. Bezirk, 100m2 um 500 Euro. Und wenn ich anrufe, sagen sie einfach: 'Die ist leider weg'. Wenn sie mir dann eine andere anbieten, zahle ich schon Maklerprovision", fürchtet Niedermühlbichler.

Das sei zwar nicht rechtens, im Nachhinein gebe es aber keine Möglichkeit, dagegen vorzugehen. Denn anders als in Deutschland müsse in Österreich künftig der Mieter beweisen, dass er nicht provisionspflichtig war. Man müsse dann vor Gericht beweisen, dass der Makler einen Vermittlungsauftrag mit dem Eigentümer hatte. "Das wird in der Praxis unmöglich sein", sagt Andreas Pöschko, Jurist bei der Mietervereinigung.

Muss ich als Mieter Provision durch die Hintertüre zahlen?

Gerald Gollenz, Obmann des Fachverbandes der Immobilien- und Vermögenstreuhänder und selbst Makler, versteht die "Panikmache" der Mietervereinigung nicht. Grundsätzlich verwehrt er sich gegenüber dem Ö1-Radio gegen eine "Kriminalisierung der gesamten Branche": Scheininserate seien nicht rechtens.

Aber auch wenn tatsächlich eine Wohnung schlicht bereits vermittelt wurde und der Makler eine andere aus seinem Portfolio anbietet, müsse sich der Mieter keine Sorgen machen: "Sobald eine Wohnung angeboten wird und das vom Vermieter beauftragt ist, braucht der Mieter keine Provision mehr zu zahlen. Und der Makler darf keine verlangen", erklärt Gollenz. Auch dass Vergehen schwer beweisbar seien, glaubt er nicht. Immerhin müssten Makler nun jeden Vertrag über Vermittlungsaufträge dokumentieren: "Da gibt es keine Umgehung."

Provisionspflichtig sei nicht die Person, die einen Auftrag gegeben habe, sondern diejenige, die den Erstauftrag gegeben habe, ließ auch die grüne Abgeordnete Nina Tomaselli in einer Aussendung wissen: "Das schützt die Mieterinnen und Mieter vor Lockangeboten und anderen Umgehungskonstruktionen."

Was sind die Nachteile für Mieter?

Kritisch sieht Gollenz, dass die Mieter die Beratungsleistung der Makler verlieren. Bisher hätten Makler "quasi als Mediator zwischen Mieter und Vermieter" agiert. "Jetzt sind wir vom Vermieter beauftragt und natürlich dürfen und können wir die Mieter nicht mehr beraten."