Die gestiegene Inflation schlägt sich auch in den Politikergehältern nieder: Sie bekommen im kommenden Jahr um 5,3 Prozent mehr Geld. Der Rechnungshof hat diese gesetzlich festgelegte Erhöhung am Donnerstag im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" veröffentlicht. Sofern der Nationalrat keine andere Regelung beschließt, tritt die Erhöhung mit 1. Jänner 2023 in Kraft.
Ausgangspunkt der "Bezügepyramide" sind die Einkommen der Nationalratsabgeordneten. Sie erhalten kommendes Jahr 9873 Euro brutto monatlich – um 497 Euro mehr als heuer (alle Werte auf ganze Euro-Beträge gerundet, Anm.). Ausgehend von deren Gehältern werden in dem nach mehreren Gagenskandalen 1997 fixierten System auch die anderen Politikergehälter berechnet – mit einer gewissen Einschränkung: Weil für 2021 für die Bundespolitiker bis hinunter zur Klubobmann-Ebene sowie für die Volksanwälte und die RH-Präsidentin eine Nulllohnrunde beschlossen worden war, gilt für diese ein anderer Ausgangswert für die 5,3-prozentige Erhöhung, nämlich 9536 Euro.
Van der Bellen an der Bezügespitze
An der Spitze steht Bundespräsident Alexander Van der Bellen, der 280 Prozent des Ausgangsbetrags und damit 26.701 Euro (plus 1344) bekommt, vor Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) mit 23.840 Euro Monatsgage (plus 1200) und Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) mit 20.979 (plus 1056 Euro). Die Landeshauptleute erhalten maximal 19.745 Euro (plus 994), wobei das Bezügebegrenzungsgesetz für Landespolitiker nur Obergrenzen vorgibt, die auch unterschritten werden können.
Minister erhalten kommendes Jahr 19.072 Euro (plus 960). Den Klubobleuten der fünf Parlamentsparteien stehen 16.211 Euro (plus 816) zu, Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka (ÖVP) erhält 20.026 (plus 1009).
Neben dem Landeshauptmann regelt die Einkommenspyramide auch die Obergrenzen für eine Reihe weiterer Landespolitiker, darunter die Landesräte (17.771 Euro), die Landtagspräsidenten (14.809) und die Landtagsabgeordneten (7898). Und die Bundesratsmandatare erhalten genau halb so viel wie ihre Kolleginnen und Kollegen im Nationalrat: 4936 Euro.
Bei der Festlegung der Gehaltserhöhungen hat Rechnungshof-Präsidentin Margit Kraker keinen Spielraum. Sie ergeben sich aus einem gesetzlich festgelegten Anpassungsfaktor. Der entspricht entweder der Inflationsrate in der Zeit vom Juli des Vorjahres bis zum Juni des aktuellen Jahres oder der für das Folgejahr festgelegten ASVG-Pensionserhöhung. Herangezogen wird der niedrigere Wert. Für 2023 war das die Inflation mit 5,3 Prozent (das entspricht einem Anpassungsfaktor von 1,053), der ASVG-Wert lag bei 5,8 Prozent.