Schon der Rohbericht des Rechnungshofs an der Covid-19-Finanzierungsagentur (Cofag) war verheerend, nun ist er fertig – und ebenso kritisch. So wurde bei der Schaffung der Cofag offenbar keine Alternativen abgewogen, in der Geschäftsführung gab es Interessenskonflikte und externe Dienstleister mussten teuer zugekauft werden. Vor allem aber wären Überförderungen in der Höhe von Hunderten Millionen leicht vermeidbar gewesen – vor allem bei Konzernen, kritisieren die Prüfer.

Aus dem Finanzministerium heißt es zum Rechnungshof-Endbericht, dass die Empfehlungen aktuell evaluiert oder bereits teilweise umgesetzt wurden. So seien die Wirtschaftshilfen im Laufe der Pandemie immer wieder angepasst und in ihrer Treffsicherheit verbessert worden. Hilfen, die zu Unrecht bezogen wurden, sollen zurückgefordert werden.

"Vermeidbares Überförderungspotenzial"

Die Kritik der Prüfer wiegt dennoch schwer: Die erste Version des Fixkostenzuschusses war etwa so gestaltet, dass Unternehmen ihre Tätigkeiten drosseln konnten, um in eine höhere Förderstufe zu gelangen. Dies wurde ab Mitte September 2020 überarbeitet. Bis dahin könnten aber Mehrauszahlungen von bis zu rund 117 Millionen Euro geschehen sein, rechnen die Prüfer vor.

"Vermeidbares Überförderungspotenzial" ortet der Rechnungshof auch beim Lockdown-Umsatzersatz für November und Dezember 2020, da Unternehmen bei Zugehörigkeit zu bestimmten Branchen Zuschüsse erlangen konnten, ohne einen finanziellen Schaden nachweisen zu müssen. "Der Rechnungshof empfiehlt dem Finanzministerium, bei der Festlegung der Förderbedingungen von pauschalen Annahmen über die wirtschaftlichen Auswirkungen externer Faktoren möglichst abzusehen. Von den Förderwerbern wäre der finanzielle Schaden darzustellen, um systematische Überförderungen zu vermeiden."

Wettbewerbsverzerrungen

Dass Konzerne, die aus mehreren selbstständigen Unternehmen bestehen, jeweils einzeln Zuschüsse beantragen konnten, habe etwa nicht nur zu einem "beträchtlichen Überförderungspotenzial" geführt, sondern auch "zu Wettbewerbsverzerrungen", halten die Prüfer fest. Die Förderbedingungen hätten Konzernstrukturen berücksichtigen müssen, kritisiert der Rechnungshof.

Während die vereinfachten Anträge für kleine Unternehmen aus Sicht des Rechnungshofes Sinn ergaben, wäre es größeren "zumutbar und auch zweckmäßig gewesen, die finanziellen Einbußen anhand prognostizierter Ergebnisberechnungen konkret nachzuweisen. Dies hätte die Treffsicherheit der Zuschüsse verbessert und mögliche Überkompensationen verhindert."

Interessenskonflikte und doppelte Gehälter

Schwere Kritik übt der Rechnungshof an der Struktur der Cofag: Dass sie mit der Bankenabbaugesellschaft Abbag und der Abbaugesellschaft Heta strukturell und personell verflochten war, habe Potenzial für Interessenskonflikte gehabt, aber auch zu praktischen Problemen geführt: Bei der ersten Generalversammlung der Cofag durfte der Cofag- und gleichzeitige Abbag-Geschäftsführer Bernhard Perner "seine eigene Entlastung als Geschäftsführer, die Entlastung seines Aufsichtsrates und die Höhe der Vergütung für Aufsichtsräte nicht beschließen".

Die Ausschreibung und Bestellung der Geschäftsführung entsprachen dabei laut Rechnungshof nicht dem Stellenbesetzungsgesetz. Laut den Prüfern wurde Perners Doppelrolle in seinem Anstellungsvertrag finanziell nicht berücksichtigt, er wurde doppelt entlohnt. "Auch seine Arbeitszeiten in den Gesellschaften waren nicht aufeinander abgestimmt."

36 Millionen für externe Dienstleister

Besonders teuer gestaltete sich auch der Aufsichtsrat der Cofag, denn er wurde zu Konditionen vergütet, wie sie sonst österreichische Banken mit Bilanzsummen von bis zu 20 Milliarden Euro erhalten. Der Rechnungshof hält dies nicht für angemessen, denn: "Die Cofag war weder auf dem Markt tätig, noch hatte sie finanzielle Risiken zu tragen." Dass ein externer Protokollführer für Sitzungen des Aufsichtsrats beauftragt wurde, sehen die Prüfer ebenfalls kritisch: Allein zwischen April und September 2020 fielen so 125.000 Euro an Kosten an.

Dies war nicht der einzige hohe Kostenpunkt für externe Dienstleister: Von März 2020 bis Ende 2021 wurden laut Cofag knapp 36 Millionen Euro an Dienstleistungen hinzugekauft. "Dabei kaufte die Cofag auch Expertise im Bereich des Förder- und Beihilfenrechts zu, über die professionelle Förderstellen üblicherweise selbst verfügen", hält der Rechnungshof fest. Die Prüfer empfehlen dem Finanzministerium daher "bei Auslaufen der finanziellen Maßnahmen zu prüfen, welche Leistungen – nach Art, Umfang und über welchen Zeitraum – von der Cofag noch zu erbringen sind und die Gesellschaft nach Abschluss der Aufgaben aufzulösen".

Unrechtmäßige Hilfen werden "konsequent geahndet"

Durch die bereits erfolgte Kontrolltätigkeit der Cofag seien im Zusammenspiel mit der Finanzverwaltung dem Steuerzahler bisher über 300 Mio. Euro an reduzierten Auszahlungsbeträgen eingespart worden, heißt es aus dem Finanzministerium. Zudem evaluiere seit Ende 2021 die Finanzverwaltung im Rahmen von Außenprüfungen die Richtigkeit bezogener Covid-Hilfen nach dem Covid-19-Förderungsprüfungsgesetz. Das Finanzamt für Großbetriebe prüfe in den kommenden Wochen und Monaten verstärkt die ausbezahlten Wirtschaftshilfen.

Das Finanzministerium appelliert daher an alle Unternehmerinnen und Unternehmer, zu hoch bezogene Hilfen rechtzeitig und freiwillig zurückzubezahlen und zu melden. Das unrechtmäßige Beziehen von Coronahilfen würde "konsequent geahndet".

Das Finanzministerium verwies außerdem auf seine Transparenzdatenbank zu Coronahilfen, die seit gestern, Donnerstag, online ist. Alle Hilfen über 10.000 Euro, die von der Cofag abgewickelt wurden, seien dort öffentlich einsehbar. In diesem Zusammenhang werde 2023 auch ein Schwerpunkt auf Corona-Förderungen bei Finanzkontrollen gelegt.