Es habe alleine während der letzten Tage mehrere Gespräche dazu mit der Ärztekammer gegeben. "Mit einem Ergebnis ist recht zeitnah zu rechnen", teilte das Ressort von Johannes Rauch (Grüne) mit.

Nach Angaben der Ärztekammer haben Wien, Niederösterreich und Steiermark bereits den Ausstieg mit Ende März 2023 beschlossen, in den Ärztekammern in Oberösterreich und Kärnten liefen die Vorbereitungen dafür. Die Standesvertretung begründet dies damit, dass die Honorare für die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen trotz eines gestiegenen Volumens an Leistungen seit 28 Jahren nicht valorisiert worden seien. Sollte es tatsächlich zu einem solchen Ausstieg kommen, würden die Mediziner die im Pass angeführten Untersuchungen dann nicht mehr als Kassenleistung anbieten.

Das Gesundheitsministerium versicherte am Freitag, dass sich die umfassende Reform des Mutter-Kind-Passes "bereits im Finale" befinde. Sie sei "ein zentrales und gemeinsames Anliegen des Gesundheits-, des Familienministeriums und der Sozialversicherung". Zum einen werde dabei eine fachliche Weiterentwicklung angestrebt, wobei auch fachliche Empfehlungen, etwa den Untersuchungsprozess betreffend, erarbeitete worden seien. Dabei werde auch die Anpassung der Ärzte-Honorare diskutiert, versicherte das Gesundheitsministerium. Die fachliche Weiterentwicklung solle im Zuge der Digitalisierung des Mutter-Kind-Passes Berücksichtigung finden.

Die Sozialversicherung hatte bereits im Mai angekündigt, den Mutter-Kind-Pass auf eine elektronische Variante umzustellen. Geplant ist demnach ein Erinnerungssystem via SMS oder E-Mail für die regelmäßigen Mutter-Kind-Untersuchungen und eine lückenlose Dokumentation der verpflichtenden Untersuchungen im E-Card-System. Für die Umsetzung des Projekts wurden damals allerdings insgesamt dreieinhalb Jahre vorgesehen.

"Die Botschaft hör ich gerne. Ich würde aber gerne Taten und auch eine Umsetzung sehen", drängte der Bundes-Fachgruppenobmann der Ärztekammer, Thomas Fiedler, im Ö1-"Mittagsjournal" auf Konkretes zur Reform. In den letzten zehn Jahren sei immer nur diskutiert worden, auch eine Expertenkommission der Ärztekammer sei nicht gehört worden. Man verspreche Reformen, "aber passiert ist nichts", beklagte der Standesvertreter.

Überfällige Reform

Für Christian Moser, Geschäftsführer von SOS-Kinderdorf, ist eine Reform ebenfalls überfällig. Auch kritisierte er, dass seit Jahren von den jeweiligen Regierung eine Weiterentwicklung versprochen werde, bis dato aber ohne Ergebnis. Moser betonte in einer Aussendung, dass die Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen kassenfinanziert bleiben müssen. Und auch FPÖ-Gesundheitssprecher Gerhard Kaniak forderte dringend Taten. Er unterstützte auch die Forderung der Ärzte nach höheren Honoraren.

Eine Reform hat sich die türkis-grüne Koalition bereits in ihrem Regierungsprogramm vorgenommen. Dort wird eine Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zum "Eltern Kind-Pass bis zum 18. Lebensjahr" angekündigt. Weiters ist eine Aufnahme von standardisierten und qualitätsgesicherten Screenings zur psychischen Gesundheit, zu Ernährung und sozialer Kompetenz vorgesehen, ebenso bessere Informationen und Beratungen über Impfungen.

Der Mutter-Kind-Pass wurde bereits 1974 eingeführt. Das Programm wird seither kontinuierlich weiterentwickelt. Bei der Einführung vor 48 Jahren war das Hauptziel, die Säuglings- und Müttersterblichkeit zu senken - was auch erfolgreich gelang. Heute steht die Früherkennung von Gesundheitsrisiken, Erkrankungen und Entwicklungsstörungen im Vordergrund. Durch das frühzeitige Entdecken kindlicher Defizite können rechtzeitig Förderungsmaßnahmen ergriffen werden.

Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich von Ihrem betreuenden Arzt bzw. ihrer Ärztin einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr. Die Durchführung der Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ist Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe. Für den vollen Bezug des Kinderbetreuungsgeldes sind fünf Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen der werdenden Mutter und die ersten fünf Untersuchungen des Kindes verpflichtend durchzuführen und durch die ärztlichen Bestätigungen im Mutter-Kind-Pass nachzuweisen.