Im Rahmen der Auszahlung des Klimabonus wird so manchem bewusst, was die Bezugsregelung in dem türkis-grünen Gesetz bedeutet: Nicht nur, dass die ÖVP gerade unzufrieden damit ist, dass etliche Asylwerber und Strafhäftlinge ebenfalls 500 Euro pro Erwachsenem bekommen – wie die "Presse" festgestellt hat, bekommen auch viele Tote den Bonus überwiesen. Umgekehrt sind manche Neugeborene nicht berechtigt, die 250 Euro pro Minderjährigem zu kassieren.

Das alles liegt daran, wie ÖVP und Grüne die Auszahlungsberechtigung definiert haben: "Anspruch auf den regionalen Klimabonus haben natürliche Personen, die im Kalenderjahr, für das der regionale Klimabonus ausbezahlt wird, an zumindest 183 Tagen im Inland mit Hauptwohnsitz gemäß Meldegesetz 1991, BGBl. Nr. 9/1992, gemeldet waren."

Das einzige Kriterium, ob jemand den Klimabonus (und den im Nachhinein – übrigens auch mit den Stimmen der FPÖ – daraufgesetzten "Teuerungsausgleich") bekommt, ist also, ob jemand 183 Tage im Jahr einen Hauptwohnsitz in Österreich hat.

Erste Feststellung mit Stichtag 3. Juli

Dazu zieht das Klimaministerium von Leonore Gewessler (Grüne) an zwei Stichtagen die Daten aus dem Melderegister: Mit 3. Juli (183 Tage nach 1. Jänner) und dann noch einmal mit Jahresende. Wer von 1. Jänner bis 3. Juli einen Hauptwohnsitz in Österreich hatte, bekommt dieser Tage bereits den Klimabonus – entweder per Überweisung oder als Gutschein. Eine weitere Auszahlungsrunde folgt dann Anfang kommenden Jahres für jene, die beispielsweise erst im Februar zugezogen sind und die 183 Tage erst nach 3. Juli "voll bekommen" haben.

Wie jede Stichtagsregelung – etwa bei Wahlen, wo auch per Briefwahl geschickte Stimmen von Toten, die nach dem Stichtag verstorben sind, zählen – führt das dazu, dass Menschen bezugsberechtigt sind, die nach dem festgesetzten Datum aus dem Leben geschieden sind. Wer von Jahresbeginn bis 3. Juli in Österreich gemeldet war, bekommt den Klimabonus – auch wenn er oder sie (wie im "Presse"-Beispiel) danach verstorben ist. In dem Fall geht die Auszahlung an den Nachlass, eine Rückzahlung an den Bund ist nicht vorgesehen.

Umgekehrt bekommen im Juli oder später geborene Kinder genau wie jene Menschen, die seither nach Österreich gezogen sind, keinen Klimabonus – weil sie das 183-Tage-im-Jahr-Kriterium nicht erfüllen.