Dem ehemals höchsten Beamten des Finanzministeriums droht ein ungemütlicher Sommer: Der ÖVP-U-Ausschuss wird am morgigen Donnerstag einstimmig beschließen, Ex-ÖBAG-Chef Thomas Schmid behördlich vorführen zu lassen.

Im Antrag, der der Kleinen Zeitung vorliegt, wird die Polizei ausdrücklich angeordnet, Schmid gegebenenfalls bis zum nächsten Ladungstag – der erste Termin dafür wäre am 6. September – "anzuhalten". Dafür sind die Sicherheitsbehörden berechtigt, "Zwangsgewalt in erforderlichem und angemessenem Ausmaß anzuwenden". Übersetzt könnte das bedeuten, dass künftig nach Schmid gefahndet wird und er von der Polizei angehalten wird, bis er vor den Ausschuss vorgeführt werden kann. Der Ex-ÖBAG-Chef kann dagegen Rechtsmittel einlegen.

Schlupfloch Niederlande

Schmid hat seinen Wohnsitz mittlerweile in den Niederlanden. Ein niederländischer Gerichtsvollzieher dreimal versucht, Schmids Ladung für den 30. Juni an dieser Adresse zu übergeben, das dritte Mal wurde sie am 23. Juni in den Postkasten der niederländischen Meldeadresse eingeworfen.

Die Abgeordneten sind überzeugt davon, nun Schmid jedenfalls habhaft werden zu können, sobald er österreichischen Boden betritt. Und dies muss er wohl, immerhin wird er von der WKStA in den Causen Beinschab und dem Steuerfall Siegfried Wolf als Beschuldigter geführt. Anders als für den U-Ausschuss gibt es ein Auslieferungsabkommen mit den Niederlanden für Strafverfolgungsbehörden. Das heißt: Der U-Ausschuss kann Schmid zwar vielleicht nicht aus den Niederlanden zwingen, die WKStA aber schon – und dann würde auch die Zwangsladung der Abgeordneten schlagend werden.

Sollte Schmid allerdings in den Niederlanden aufgegriffen werden, droht ihm dann neben der polizeilichen Begleitung eine zweite Schmach: Das Parlament zahlt für den verpflichtenden Flug in der Economy-Class. Für Schmid waren Flüge ohne Diplomatenpass bereits "Reisen wie der Pöbel".