Die zuletzt in die Umfragen-Affäre verstrickte ehemalige Familienministerin Sophie Karmasin (ÖVP) soll am Mittwoch festgenommen worden sein. Das berichtet unter anderem die "Presse". Karmasin wurde zuletzt von ihrer früheren Geschäftspartnerin Sabine Beinschab schwer belastet. Die Meinungsforscherin steht derzeit im Zentrum der Affäre rund um "frisierte" Umfragen. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) ermittelt hier seit dem Herbst, neben Karmasin steht auch das engste Umfeld des früheren Kanzlers Sebastian Kurz (ÖVP) im Fokus der Ermittlungen.

Die WKStA bestätigte heute "die Festnahme einer Person wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr". Da es sich um eine Verschlusssache handelt und im Hinblick auf die laufenden Ermittlungen, gibt die WKStA derzeit keine weiteren Details zum Verfahren und den Verfahrensbeteiligten bekannt. Laut APA klickten für Karmasin am Mittwoch gegen 16.00 Uhr die Handschellen. Karmasins Anwalt Norbert Wess war für die "Kleine Zeitung" nicht erreichbar.

Beinschab soll im Auftrag des Finanzministeriums vor einigen Jahren diverse Umfragen durchgeführt haben, die im Sinne der ÖVP gewesen sein sollen. Finanziert habe man das mit Steuergeld. Die Ergebnisse sollen zudem verändert worden sein.

Karmasin soll bei diesen Aufträgen ebenfalls profitiert haben. Laut Beinschab habe sie eine Art Vermittlungsprovision in der Höhe von 20 Prozent kassiert. Diese sollen über die Firma ihres Mannes verrechnet worden sein, weil Karmasin damals Ministerin war und für sie eigentlich ein Erwerbsverbot galt. Laut "Standard" wird gegen sie wegen Geldwäsche und Absprachen ermittelt.

48 Stunden Zeit

Karmasin dürfte sich zur Stunde im Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) befinden und im Beisein ihres Anwalts vernommen werden. Die Strafverfolgungsbehörden haben ab dem Zeitpunkt der Festnahme 48 Stunden Zeit, um die Beschuldigte mit der Verdachtslage zu konfrontieren und sie dazu zu befragen. Nach Ablauf der 48-Stunden-Frist – im konkreten Fall: am Freitagnachmittag – muss Karmasin entweder wieder auf freien Fuß gesetzt werden oder das Wiener Landesgericht für Strafsachen hätte allenfalls über einen U-Haft-Antrag, der bis dahin von der WKStA einzubringen wäre, zu entscheiden.

Dass als Grund für die Festnahme auch Verdunkelungsgefahr angenommen wurde, könnte darauf hindeuten, dass Karmasin nach Bekanntwerden von Beinschabs sie belastenden Angaben Schritte gesetzt hat, die für die WKStA Gefahr im Verzug annehmen ließ. Denkbar wäre, dass etwa eine – zumindest versuchte – Kontaktaufnahme zwischen Karmasin und Beinschab stattgefunden hat oder die WKStA gar befürchtete, der Anklagebehörde noch nicht bekanntes Beweismaterial könnte beiseite geschafft werden und daher eine gegen Karmasin gerichtlich bewilligte Festnahmeanordnung erging. Für sämtliche Beteiligte gilt die Unschuldsvermutung.