Die Republik muss strafweise 500.000 Euro an ihren Wissenschaftsförderfonds FWF überweisen – weil sie den Auftrag für PCR-Tests an Schulen in Nieder- und Oberösterreich und Wien rechtswidrig vergeben hat. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.

Konkret ging es um den Großauftrag für PCR-Tests an 2.900 Schulstandorten in Wien (Volks- und Sonderschulen), Niederösterreich und Oberösterreich an das in Niederösterreich ansässige Unternehmen Artichoke Computing GmbH, auch bekannt unter dem Namen "Covid Fighters".

Der im Vergabeverfahren unterlegene Anbieter Lifebrain hatte dagegen Einspruch erhoben. Das Bundesverwaltungsgericht gab ihm recht – und stellte fest, dass sich die Leistungen nicht mit den Angaben in der Ausschreibung gedeckt hätten und der Preis um zwei Millionen Euro höher ausgefallen sei, berichtete die "ZiB 2".

Opposition ortet "ÖVP-Freunderlwirtschaft"

Die Opposition fühlt sich durch das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts über die rechtswidrige Vergabe von Corona-Schultestungen im September 2021 bestätigt. Jetzt sei die "ÖVP-Freunderlwirtschaft" bei der Entscheidung für die "Covid Fighters" sogar gerichtlich festgestellt, merkte etwa die FPÖ an. Auch die SPÖ sieht es als erwiesen an, dass das Bildungsministerium Vergabekriterien missachtet habe, "damit ein befreundetes Unternehmen den Auftrag erhält".

Den Steuerzahlern würden dadurch "immense Mehrkosten" entstehen, kritisierte SPÖ-Abgeordneter Rudolf Silvan in einer Aussendung am Samstag. Denn das Bundesverwaltungsgericht hat nicht nur einen Verstoß gegen das Vergabegesetz festgestellt, sondern die Republik zu einer Strafzahlung von 500.000 Euro verurteilt. Es sei nicht der Best- und Billiganbieter zum Zug gekommen, stellte das vom unterlegenen Konkurrenten Livebrain angerufene Gericht fest. Dass der Preis letztlich höher ausfiel, hatte Artichoke-Geschäftsführer Johannes Fahrnberger in der "ZiB 2" mit geänderten Wünschen des Ministeriums (etwa nach einem teureren Testkit) erklärt.

ÖVP-Mandatar war bis April 2021 beteiligt

Das im September 2021 – noch unter Minister Heinz Faßmann (ÖVP) – mit den Gurgeltests in Schulen in Wien, Niederösterreich und Oberösterreich betraute "Covid Fighter"-Unternehmen hat aus der Sicht Silvans ein "auffälliges Naheverhältnis zur ÖVP Niederösterreich", sei doch bis April 2021 sogar der ÖVP-Landtagsmandatar Anton Erber mit 20 Prozent daran beteiligt gewesen. Der SPÖ-Abgeordnete erinnerte an einen zweiten noch anhängigen Feststellungsantrag – nämlich zur Vergabe von Schul-Gurgeltests an die Bietergemeinschaft WEMS/Novogenia. Auch hier sieht er – über den Geschäftsführer – ein Naheverhältnis zur niederösterreichischen ÖVP.

Silvan hat zu diesen Fragen bereits parlamentarische Anfragen eingebracht – wie auch die Neos. Deren Bildungssprecherin Martina Künsberg Sarre hat schon Freitag in der "ZiB 2" zu dem Gerichtsurteil erklärt, man habe die "Befürchtung gehabt, dass türkise Netzwerke" bevorzugt wurden.

"Schlägt dem Fass den Boden aus"

FPÖ-Bildungssprecher Hermann Brückl sieht die "ÖVP-Freunderlwirtschaft im Zuge der Vergabe und Umsetzung der Beschaffung von Coronatests in Schulen" nunmehr sogar gerichtlich bestätigt. Dass die Steuerzahler neben den "enormen und möglicherweise überhöhten Kosten für die Tests selbst" auch noch eine halbe Million Euro Strafe bezahlen müssten, "schlägt dem Fass den Boden aus", meinte er in einer Aussendung.