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Das erste Genesenen-Privileg: Wer Antikörper hat, darf Tests schwänzen

An sich müssen Arbeitnehmer mit Kundenkontakt ab Montag alle sieben Tage einen Test machen oder bei der Arbeit eine FFP2-Maske tragen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind aber Menschen, die in den vergangenen sechs Monaten schon Corona hatten. Als Nachweis reicht etwa der Quarantänebescheid.

Wer im letzten halben Jahr Corona hatte, kann sich Berufsgruppentests und FFP2 am Arbeitsplatz sparen.
© AFP
Wer im letzten halben Jahr Corona hatte, kann sich Berufsgruppentests und FFP2 am Arbeitsplatz sparen.
Georg Renner