1. Wo sind ab Montag FFP2-Masken
verpflichtend?
ANTWORT: Der Entwurf für die Lockdown-Verordnung, die heute im Hauptausschuss des Nationalrats diskutiert wird und ab Montag gelten soll, sieht im Wesentlichen vor, dass überall dort, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben war, das Tragen einer FFP2-Maske Pflicht wird. Das betrifft den Handel, den öffentlichen Verkehr, Fahrgemeinschaften, Seilbahnen, Märkte (indoor und outdoor), Parteienverkehr sowie Hotels und Gastronomie, wo sie offen sind.