Die neue COFAG - Covid-19 Finanzierungsagentur des Bundes soll den Coronahilfsfonds (15 Mrd. Euro) und die Fixkostenzuschüsse (8 Mrd. Euro) abwickeln. Die Gestaltung werfe aber "erhebliche rechtsstaatliche, demokratiepolitische und ökonomische Probleme auf", schreiben die Fachleute des Finanzministeriums (BMF), Peter Brandner und Heinrich Traumüller in einem Beitrag für die Fachzeitschrift SWK.

Die georteten "Probleme bedürfen einer breiten politischen Diskussion sowie einer noch zu überarbeitenden juristischen und ökonomischen Lösung", schreiben der Finanzmarktforscher des BMF und der Fachexperte für internationale Projekte im BMF in der Fachzeitschrift für Steuerrecht weiters. Das BMF ist für die Konstruktion der COFAG, die in der Opposition umstritten ist, zuständig.

Derzeit weisungsfrei

Die Oppositionsparteien fordern etwa vehement einen Unterausschuss zu den Coronahilfen beim Budgetausschuss des Nationalrates. Ein solcher ist bisher lediglich in Aussicht gestellt. Es herrscht schon ein langes Tauziehen zwischen NEOS, FPÖ und SPÖ mit Grünen und ÖVP. Kontrolliert wird derzeit nur von einem Beirat, dessen "Nein" zu einer Coronahilfe wie berichtet nur eine kurze aufschiebende Wirkung hätte, erwähnen auch die zwei Fachleute eine Kritik der Opposition.

"Mit der vom Herrn Bundespräsidenten (Alexander van der Bellen, Anm.)so häufig und vollkommen zu Recht gewürdigten 'Eleganz der österreichischen Bundesverfassung' hat die COFAG jedenfalls nichts gemein", so Traumüller und Brandner. Die interne Kontrolle in der COFAG in der jetzigen Form sei schwach. Innerhalb der Richtlinien sind die Organe weisungsfrei, so werde eine neuerliche einfachgesetzliche Erweiterung weisungsfreier Organe im Bundesbereich hergestellt.

Ruf nach Kontrolle

Umso dringender sei die Frage nach einer parlamentarischen Kontrolle, so die beiden Experten. "Angesichts der Verpflichtung der Mitglieder des Beirats zur Verschwiegenheit scheint dieses grundlegende Problem nur durch eine ausgewogenen Neuregelung der Verschwiegenheitspflicht gegenüber dem Nationalrat lösbar." Schließlich stellten die über die COFAG abgewickelten finanziellen Maßnahmen - Direktzuschüsse, Garantien und Direktkredite - sowie der Fixkostenzuschuss "ohne Zweifel das größte Wirtschaftsförderungsprogramm in der Geschichte der Zweiten Republik dar".

Auch wenn der Staat bei der COFAG in privatrechtlicher Form handelt - was die beiden Fachleute in ihrem Fachartikel auch genau beleuchten - müsse "eine zeitnahe, transparente und möglichst umfassende parlamentarische Kontrolle dieser außergewöhnlichen und milliardenschweren Subventionsvergabe voll gewährleistet sein", so Brandner und Traumüller.