Der im Salzburger Swap-Prozess verurteilte Ex-Bürgermeister der Stadt Salzburg, Heinz Schaden (SPÖ), und der verurteilte Ex-Leiter der Landesfinanzabteilung, Eduard Paulus, bekommen die Fußfessel. Die beiden Anträge auf elektronischen Hausarrest habe er genehmigt, erklärte der Leiter der Justizanstalt Salzburg, Dietmar Knebel, auf APA-Anfrage.

Das Anlegen der elektronischen Fußfessel wird nach Angaben des Anstaltsleiters in ein bis zwei Wochen erfolgen. Schaden wurde in dem Untreue-Verfahren zu drei Jahren teilbedingter Haft, davon ein Jahr unbedingt, verurteilt. Paulus erhielt zwei Jahre teilbedingte Haft, davon sechs Monate unbedingt. Die Urteile gegen die insgesamt sieben Angeklagten sind seit Oktober 2019 alle rechtskräftig.

Antrag genehmigt

Der Antrag auf elektronischen Hausarrest des ehemaligen Finanzdirektors der Stadt Salzburg ist bereits Mitte Jänner genehmigt worden. Sowohl er als auch Schaden und Paulus haben die Voraussetzungen für die elektronische Fußfessel erfüllt. Der genaue Termin des Antrittes sei von der Überwachungszentrale in Wien abhängig, erläuterte Knebel.

Job am Landestheater

Schaden wird während der Zeit des elektronisch überwachten Hausarrests unter anderem am Salzburger Landestheater beschäftigt sein. Schaden bestätigte einen entsprechenden Bericht des "Standard", er werde "als Art Berater für ein Stück über die Flüchtlingsbewegung vor fünf Jahren arbeiten".

Die Vorbereitungen für die Produktion des deutsch-türkischen Theatermachers Nuran David Calis würden schon seit dem vergangenen Sommer laufen. "Ich war nicht der Ideengeber, sondern bin vonseiten des Landestheaters angesprochen worden, ob ich mit meinem Wissen nicht beitragen will", sagte Schaden. Premiere des Stücks soll im Jänner 2021 sein.

Wie der Intendant des Salzburger Landestheaters, Carl Philip von Maldeghem, der APA erklärte, werde Schaden als einer von vielen Akteuren von 2015 vor allem an der Recherche für das Stück beteiligt sein. Der Fokus des auf dokumentarische Theaterprojekte spezialisierten Regisseurs Calis liege nämlich weniger auf den Flüchtenden, sondern rücke vielmehr jene ins Licht, die damals spontan geholfen oder Hilfe organisiert haben. "Es waren Menschen aus allen politischen und sozialen Bereichen beteiligt. Die sind ganz ohne parteipolitisches Interesse aktiv geworden", so Maldeghem.

Als im Herbst vor fünf Jahren mehr als 350.000 Transitflüchtlinge Salzburg passierten, sei er als Bürgermeister und damit Bezirksverwaltungsbehörde hauptverantwortlich gewesen, sagte Schaden. "Ich habe an diese Zeit viele Erinnerungen, Aufzeichnungen und Archivmaterial - im Kopf und im Computer." Dieses Wissen wolle er nun teilen.

Raus-Entscheidung noch ausständig

Nach Absolvierung der Hälfte oder zwei Drittel des Zeitraumes im elektronischen Hausarrest besteht unter gewissen Voraussetzungen die Möglichkeit einer bedingten Entlassung. Darüber muss das Vollzugsgericht entscheiden. Einfluss auf die Entscheidung hat auch der bisherige Vollzugsverlauf.

Über den Antrag auf Haftunfähigkeit von Ex-LHStv. Othmar Raus (SPÖ) wurde laut dem Sprecher des Landesgerichts Salzburg, Peter Egger, noch nicht entschieden. Es wurde ein Sachverständigen-Gutachten in Auftrag gegeben. Der ehemalige Landesfinanzreferent wurde zu zweieinhalb Jahren teilbedingter Haft verurteilt, davon zehn Monate unbedingt.

Salzburger Finanzskandal

Im Swap-Prozess ging es um einen Nebenaspekt des im Dezember 2012 aufgeflogenen Salzburger Finanzskandals. Im Jahr 2007 hat die Stadt sechs negativ bewertete Zinstausch-Geschäfte an das Land Salzburg übertragen, ohne dass dafür eine Gegenleistung geflossen ist. Dadurch sei dem Land ein Schaden von zumindest drei Millionen Euro entstanden, befand das Gericht.

Die übrigen Beschuldigten wurden zu bedingten Haftstrafen verurteilt. Die ehemalige Budgetreferatsleiterin der Landesfinanzabteilung, Monika Rathgeber, bekam ein Jahr bedingt, ebenso ihr damaliger Mitarbeiter und auch der damalige Sekretär des Bürgermeisters, der später Magistratsdirektor der Stadt wurde. Er hat diese Funktion mittlerweile zurückgelegt.