SPÖ und NEOS haben am Freitag - wie angekündigt - ihre Beschwerde gegen die thematische Einschränkung des parlamentarischen Ibiza-Untersuchungsausschusses dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) übermittelt. Diese soll am Montag dort eintreffen. Gleichzeitig stellten die Oppositionsparteien einen "Antrag auf Besachwaltung" der Regierungsparteien, wie es SP-Fraktionschef Kai Jan Krainer formulierte.

Damit wolle man einer weiteren Verzögerung vorbeugen. ÖVP und Grüne hätten nämlich wegen eines Formalfehlers - im Geschäftsordnungsausschuss wurde die Abstimmung wie laut Krainer "durchaus üblich" nicht namentlich protokolliert - keine Parteienstellung vor dem VfGH. Weil das Höchstgericht nicht von sich aus einen Prozesskurator bestellen könne, habe man eben einen Antrag gestellt, erklärte Krainer.

Die Anfechtung bestehe inklusive Beilagen aus 150 Seiten, so Krainer, der die Kürzung durch die Regierungsparteien einen "Willkürakt" nannte. Daran könne man ablesen, "dass wir die Sache sehr ernst genommen haben". Schließlich gehe es in dieser Frage um ein Minderheitenrecht. Daher habe man auch "viel Zeit und Expertise investiert".

NEOS-Fraktionsleiterin Stephanie Krisper gab sich zuversichtlich, vor dem VfGH recht zu bekommen. Der Untersuchungsgegenstand wurde sowohl sachlich (Ibiza-Video) als auch personell (türkis-blaue Regierungsmitglieder) und zeitlich (Regierung Kurz I) eingegrenzt. Das Vorgehen von Türkis-Grün, nämlich dass die Mehrheit ein Minderheitenrecht abgeändert hat, bezeichnete sie als rechtswidrig. "Enttäuschend" sei, dass die Grünen damit nicht nur der ÖVP sondern auch der FPÖ "die Mauer" machten.

Entscheidung in sechs bis acht Wochen

Krisper rechnete damit, dass es etwa sechs bis acht Wochen dauern werde, bis der VfGH eine Entscheidung fällt, also in der Ende Februar beginnenden Session, die über den gesamten März geht. Sollte dem Antrag stattgegeben werden, dann würde der U-Ausschuss im ursprünglichen Umfang starten. Sollte es jedoch bei der inhaltlichen Kürzung bleiben, dann wollen die Oppositionsparteien die restlichen Punkte mit einem weiteren U-Ausschuss aufklären, betonte Krisper.

ÖVP und Grüne hatten den Antrag inhaltlich um jene Passagen gestutzt, die den beiden Koalitionsparteien nicht geschäftsordnungskonform erschienen. Etwa wurden Teile der Ibiza-Ermittlungen, aber auch die Mehrheit aller türkis-blauen Gesetzesbeschlüsse ab Ende 2017, die Organbestellungen in Unternehmen mit Bundesbeteiligungen oder die Neustrukturierung der FMA gestrichen. Der daraufhin eingesetzte U-Ausschuss befasst sich vorerst mit dem Komplex Casinos, Glücksspiel und ÖBIB/ÖBAG.