Im Streit um die von Österreich beschlossene Anpassung der Familienbeihilfe an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten im EU-Ausland bleibt auch die derzeitige Bundesregierung hart. Ein entsprechender Bericht wurde vom Bundeskanzleramt bestätigt.

Österreich habe eine Stellungnahme an die EU-Kommission übermittelt, mit der die "bisherige österreichische Position untermauert und im Detail nochmals ausgeführt" worden sei, erklärte die für das Familienministerium zuständige Pressesprecherin Ursula Schimpl. "Es wird herausgearbeitet, dass die Familienbeihilfe in ihrem Ursprung eine bedarfsbezogene Sachleistung ist, die auf den jeweiligen Bedarf von Kindern abzielt", heißt es in der Stellungnahme weiter. "Die Entscheidung liegt nun bei der EU-Kommission."

Zwei Mahnschreiben an Österreich

Die EU-Kommission hat in der Angelegenheit bereits zwei Mahnschreiben an Österreich geschickt. Die EU-Behörde muss nun darüber entscheiden, ob sie den Europäischen Gerichtshof (EuGH) anruft. Wann dies geschehen werde, konnte eine Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel nicht sagen. Man werde die Argumentation der Stellungnahme zunächst analysieren, hieß es.

Die zuständige EU-Sozialkommissarin Marianne Thyssen hatte zum Start des Vertragsverletzungsverfahrens im Jänner die Indexierung als "zutiefst unfair" bezeichnet. Die Maßnahme, die von der türkis-blauen Bundesregierung gesetzt wurde, verhindere nicht einen "Sozialtourismus", sondern treffe diejenigen Menschen, die zum österreichischen Sozialsystem beitragen. Die EU-Kommission habe immer klar gemacht, dass es gleiche Leistungen für gleiche Beiträge am selben Platz geben müsse. Vor allem in den osteuropäischen Ländern führt die Indexierung zu eine deutlichen Kürzung der Familienbeihilfe.