Die von der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft ersehnte Reform des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) wird doch noch im Juli vom Nationalrat beschlossen werden. Der Weg dafür wurde nun durch einen gemeinsamen Initiativantrag von ÖVP und FPÖ geebnet. Die Novelle sieht für Mieter eine erleichterte Eigentumsbildung an ihrer Wohnung und einen besseren Schutz gemeinnützigen Vermögens vor.

Es seien in dem Antrag Anregungen und Wünsche aus dem Begutachtungsverfahren eingearbeitet worden. Der Wortlaut der Reform entspreche nicht 1:1 dem ursprünglichen Text, den die frühere ÖVP-FPÖ-Regierung in Begutachtung geschickt hat - die Änderungen seien aber nicht wesentlich, sagte ÖVP-Wohnbausprecher Abg. Johann Singer am Donnerstagnachmittag zur APA.

Die Novelle solle voraussichtlich am 25. Juni am Nachmittag im Ausschuss behandelt werden. Ins Plenum könnte die Materie am 3. Juli kommen, denkbar wäre aber auch der 4. Juli - abhängig vom Tagesordnungsbeschluss der Präsidiale, falls auch der Reservetag ausgenutzt wird. Für das Inkrafttreten gebe es im Antrag kein bestimmtes Datum, es reiche also die Kundmachung nach Unterschrift des Bundespräsidenten.

Die Reform soll vor allem die Eigentumsbildung erleichtern - es wird der Zeitraum ausgedehnt, in dem Anspruch auf nachträgliche Übertragung ins Eigentum (also "Mietkauf") besteht, erklärte Singer in einer Aussendung. Zugleich würden mehrere Antragsmöglichkeiten innerhalb des erweiterten Zeitraums garantiert. Und im Sinne einer erhöhten Transparenz müssten die gemeinnützigen Bauträger ihre bisherigen Mieter auf Anspruch und Voraussetzungen für den Wohnungskauf im Miet- bzw. Nutzungsvertrag hinweisen. Rund 40 Prozent aller Mietverhältnisse in Österreich unterliegen dem WGG.

Die Verkaufserlöse würden wieder in neue Wohnungen fließen. Und es werde eine 15-jährige Spekulationsfrist eingeführt, innerhalb derer ein Weiterverkauf zu einem teureren Preis quasi verunmöglicht werde. Zudem dürfe eine Weitervermietung in diesem Zeitraum nur zu einem begrenzten Mietzins erfolgen, betont der ÖVP-Wohnbausprecher.

Generell seien gemeinnützige Wohnungen keine Spekulationsobjekte und daher der Schutz gemeinnützigen Vermögens ein zweiter Schwerpunkt der Novelle. Unliebsame Vorgänge rund um bestimmte einzelne Wohnbaugesellschaften hätten gezeigt, dass es intensive Bemühungen gewinnorientierter Unternehmen gebe, an begehrte Objekte der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft zu gelangen. "Diesem Streben schieben wir einen Riegel vor", zeigt sich Singer überzeugt. Die Reform stärke auch die Aufsicht über die gemeinnützigen Bauvereinigungen - durch mehr Interventionsrechte für die Aufsicht einerseits und bessere Einbringungsmöglichkeiten seitens des Revisionsverbandes andererseits.

Die gemeinnützige Wohnungswirtschaft hatte vorige Woche "trotz des Regierungswechsels" eine Verabschiedung der bereits auf Schiene gebrachten WGG-Reform noch vor dem Sommer urgiert. Singer schrieb am Donnerstag, "nach der 'Ibiza-Affäre' war zunächst unklar, ob wir diese gut vorbereitete Novelle noch zur Beschlussfassung bringen können" - und bedankte sich explizit bei FPÖ-Wohnbausprecher Abg. Philipp Schrangl für dessen Einsatz speziell in den letzten Tagen.