In periodischen Abständen ist die Parteienförderung in aller Munde – in aller Regel dann, wenn besonders krasse Verstöße gegen die guten Sitten ruchbar wurden. Verstöße gegen Gesetze, die auch sanktioniert werden, gibt es kaum, weil die bestehenden Gesetze zahnlos sind, ein „Witz“, wie es Experte Hubert Sickinger einmal formulierte.

Zuletzt wurde der Umgang mit den öffentlichen Geldern für Politiker und Parteien im Jahr 2012 neu geregelt. Fünf Jahre danach, im September 2017, artikulierte Sickinger Handlungsbedarf: Der Rechnungshof dürfe die Bücher der Parteien nicht überprüfen, für die Nicht-Abgabe des Rechenschaftsberichts seien keine Sanktionen vorgesehen, „Sachleistungen“ Dritter würden unzureichend erfasst. Die mahnenden Worte Sickingers und seiner Mitstreiter verhallten ungehört. Es bedurfte der Aussagen im „Ibiza-Video“, um die Politik auf den Plan zu rufen.

Kontrolle und Sanktionen

Vor der Politik meldete sich noch Rechnungshof-Chefin Margit Kraker zu Wort: Sie forderte schärfere Transparenzregeln für Parteien und Vereine, und zwar noch vor der Wahl im Herbst. „Das ist das Mindeste, was die Österreicher sich erwarten.“

Ihr Fünf-Punkte-Programm (siehe nebenstehenden Bericht) enthält viele wichtigen Maßnahmen. Im zweiten Anlauf schloss sich Kraker auch Sickingers Forderung nach strafrechtlichen Sanktionen an. Kritische Beobachter sind sich einig: Es bedarf Kontrollen und Sanktionen, ohne diesen Rahmen ist jede Selbstbeschränkung zwecklos.

Im Gespräch mit der Kleinen Zeitung legt Sickinger nun nach: Über Vorschläge in Bezug auf Details, wie Obergrenzen, schwindle man sich über den Kern, die lückenlose Kontrolle, hinweg. „Obergrenzen ohne Kontrolle sind sinnlos.“

Umfassende Einschau

Parteien, Teilorganisationen, nahestehende Vereine, Zahlungen Dritter, auch in Zeiträumen vor Wahlkampfzeiten, seien vom Rechnungshof zu erheben und zu überprüfen, um ein Gesamtbild zu erhalten. Eine vorläufige Abrechnung sei schon zwei Wochen vor der Wahl vorzulegen. Die Parteienförderung müsse bei Verfehlungen empfindlich gekürzt werden. Eine Wahlkampfkostenüberschreitung um das Doppelte, wie zuletzt bei der ÖVP, bleibe ansonsten folgenlos.

Auch die Parlamentsklubs seien miteinzubeziehen. Sickinger nennt einen Brief des FPÖ-Klubs an alle Wahlberechtigten im Jahr 2013, der nicht als Wahlkampfausgabe deklariert wurde.

Und nicht nur Fristen, sondern auch Verwendung seien zu prüfen. Wie die Vorabhonorierung der SPÖ für einen prominenten Berater im Frühling 2017, vor dem Stichtag, dessen Leistungen offensichtlich bereits dem Wahlkampf dienten.

Mehr Geld für die Kleinen

Wenn Obergrenzen, dann müsse man übrigens auch die Parteienförderung neu denken, so Sickinger: Umverteilen von den großen zu den kleinen Parteien, denn sonst seien diese insbesondere in Wahlkampfzeiten eklatant benachteiligt.