Die Regierung kündigt zur Finanzierung der Steuerreform "klare Zugangsvoraussetzungen zu jenen Frühpensionierungsmöglichkeiten" an, "die sich besonders dynamisch entwickeln". Welche Pensionsarten hier gemeint sind, hat die Regierung bisher offen gelassen. Ein Blick in die Statistik zeigt, dass es Zuwächse zuletzt vor allem bei der Korridor- und der Schwerarbeiterpension gegeben hat.

Nach jüngsten Daten der Pensionsversicherungsanstalt sind im Vorjahr 7.558 Personen in Korridorpension gegangen. 2017 waren es noch 6.651, 2016 waren es 6.536 und 2015 nahmen 5.231 Personen diese Frühpensionsart in Anspruch. Die Korridorpension kann man mit 40 Versicherungsjahren ab Vollendung des 62. Lebensjahres in Anspruch nehmen. Derzeit kommt sie nur für Männer in Betracht, für Frauen erst nach Anhebung ihres gesetzlichen Pensionsalters ab 2028. Der Abschlag dafür beträgt 5,1 Prozent pro Jahr (für ab dem 1. Jänner 1955 Geborene).

Die Neuzugänge in die Schwerarbeiterpension haben sich seit 2015 mehr als verdoppelt: Im Vorjahr haben 6.368 Personen diese angetreten, 2017 waren es noch 5.242 Personen, im Jahr davor 4.375 und im Jahr 2015 erst 2.965 Personen. Die Schwerarbeiterpension können Männer mit 45 Versicherungsjahren ab Vollendung des 60. Lebensjahres in Anspruch nehmen, für Frauen kommt sie erst ab 2024 in Betracht. Dafür werden Abschläge von 1,8 Prozent pro Jahr (für ab dem 1.1.1955 Geborene) bzw. 4,2 Prozent (für vor dem 1.1.1955 Geborene) berechnet. Als Schwerarbeit gelten Tätigkeiten unter körperlich oder psychisch besonders belastenden Bedingungen - also etwa regelmäßige Nachtdienste, Tätigkeiten unter großer Hitze oder Kälte oder schwere körperliche Arbeit mit einem bestimmten Verbrauch an Kalorien.

Rückläufig entwickelt sich hingegen zuletzt nach den Verschärfungen die sogenannte Hacklerpension. Diese Langzeitversicherten-Regelung haben im Vorjahr 9.828 Personen in Anspruch genommen - um 49 Personen mehr als 2017. Im Vergleich zu 2016 ist das jedoch in Rückgang um 576 Personen. Anspruch darauf haben ab 1954 geborene Männer und ab 1959 geborene Frauen. Männer können diese Pension mit 62 nach 45 Versicherungsjahren in Anspruch nehmen, Frauen je nach Alter zwischen 57 und 62 Jahren mit 42 bzw. 45 Versicherungsjahren. Abschläge werden in der Höhe von 4,2 Prozent pro Jahr berechnet.

Rückläufig ist nach der Einführung des Reha-Geldes auch die  die Zahl der Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitspensionen - von 15.223 Neuzugängen 2017 auf 13.923 im Vorjahr.

Insgesamt ist die Zahl aller Alterspensionen von 57.275 Neuzugängen im Jahr 2017 auf 62.405 im Vorjahr gestiegen, jene der "normalen" Alterspension (60/65) von 34.349 auf 38.236.