Das Finanzministerium hat am Montag den Vorschlag des Datenschutzaktivisten Max Schrems aufgegriffen, die IP-Adressen für die Einhebung der Digitalsteuer anonymisiert zu erfassen. "Der Vorschlag von Max Schrems, Teile der IP-Adresse zu anonymisieren, wird im BMF positiv aufgenommen, weil er sich mit unserem Grundverständnis von Datenschutz und Privatsphäre deckt", erklärte das Ressort per E-Mail.

Schrems' Vorschlag werde im Rahmen der Begutachtung genau geprüft, so der Pressesprecher von Finanzminister Hartwig Löger (ÖVP).

Schrems hatte zuvor zur APA gesagt, dass die siebenjährige Speicherpflicht von IP-Adressen im Rahmen der von der ÖVP-FPÖ-Regierung geplanten Digitalsteuer so ausgestaltet werden könnte, dass sie keinen Rückschluss auf den Internetnutzer zulässt. Wie bei einer Telefonnummer könne eine IP-Adresse soweit anonymisiert werden, dass es keine Datenschutz-Probleme gibt.

Sieben Jahre IP-Speicherung

Wie am Freitag durch den veröffentlichten Gesetzesentwurf bekannt wurde, zielt die Einhebung der Digitalsteuer auf die sogenannte Internet-Protokoll-Adresse ab. Kritiker warnen vor einer "Totalüberwachung". Der Internetprovider-Verband ISPA verglich Österreich mit Ländern wie Russland, China oder dem Iran. Der Medienrechtler Hans Peter Lehofer schrieb dazu auf Twitter: "m.a.W.: nach dem Entwurf soll das österr. Steuerrecht zB Google de facto zwingen, 7 Jahre lang Daten darüber aufzubewahren, welche (zB auch politische) Werbung von welcher österr. IP aus geklickt wurde."

Wie genau große Online-Werbeanbieter wie Google, Facebook und Co. die IP-Adressen erfassen müssen, geht aus dem Gesetzestext nicht hervor. Darin heißt es lediglich: "Eine Onlinewerbeleistung gilt als im Inland erbracht, wenn sie auf dem Gerät eines Nutzers mit inländischer IP-Adresse erscheint und sich ihrem Inhalt und ihrer Gestaltung nach (auch) an inländische Nutzer richtet." Von einer anonymisierten Form der Speicherung ist keine Rede. Die Speicherpflicht ergibt sich aus den Erläuterungen, wo auf die "siebenjährigen Aufbewahrungspflicht nach § 132 Bundesabgabenordung" verwiesen wird.

Schrems hatte nun vorgeschlagen, bei der IP-Adresse - eine Anordnung von alphanumerischen Zeichen, mit der Internetnutzer eindeutig identifiziert und lokalisiert werden können - die letzten Stellen wegzulassen, so Schrems. Dann könne man noch immer nachvollziehen, aus welchem Land der Nutzer kommt, aber nicht mehr, wer er ist. Bei GPS-Koordinaten müssten einfach die Minuten und Sekunden weggelassen werden. "Wenn man das ordentlich umsetzt, sehe ich keine Probleme", so Schrems.