Am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen beginnt am heutigen Freitag der von der FPÖ angestrengte Prozess gegen die Republik wegen der Bundespräsidentenwahl 2016. Die FPÖ fordert dabei 3,4 Millionen Euro Schadenersatz für die aufgehobene Stichwahl und die dann wegen fehlerhafter Kuverts verschobene Wahlwiederholung.

Richterin Margit Schaller will das Verfahren in einem ersten Schritt auf den Grund des Anspruchs einschränken, bestätigte eine Sprecherin des Gerichts. Zunächst soll also entschieden werden, ob überhaupt ein Anspruch auf Schadenersatz besteht. Erst in einem zweiten Schritt wäre dann die Höhe zu prüfen.