Was sind „Remunerantentätigkeiten“? Das Gesetz bezeichnet damit gemeinnützige Hilfstätigkeiten, die Asylwerber sofort nach Antragstellung verrichten können. Da derzeit die Entlohnung dieser Tätigkeiten von Bundesland zu Bundesland, ja auch von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich ist, plant Innenminister Herbert Kickl eine bundeseinheitliche Regelung. Richtschnur dafür ist die Entlohnung von Zivildienern.

Zivlidiener erhalten 339 Euro im Monat, woraus sich nach der Berechnung des Innenministeriums ein Stundenbetrag von 1,50 Euro ergebe. Das Ministerium zieht zur Berechnung das Höchstmaß von 52 Stunden heran, die ein Zivildiener für dieses Geld arbeiten darf.

Das Innenministerium spricht von einem „Anerkennungsbeitrag“, da diese Zahlung „kein Dienstverhältnis“ darstelle. Deshalb sei die Zahlung kein Einkommen und auch nicht Sozialversicherungs- oder Einkommenssteuerpflichtig.

Wie Kickl seine Verordnung begründet

„Derzeit sind die sogenannten Anerkennungsbeiträge für gemeinnützige Hilfstätigkeiten von Asylwerbern in der Grundversorgung unterschiedlich hoch und können beispielsweise bei fünf Euro und darüber liegen“, rechtfertigt Kickl sein Eingreifen. „Zivil- oder Grundwehrdiener bekommen pro Stunde viel weniger, sie dürfen in ihrer Entlohnung gegenüber Asylwerbern nicht schlechter gestellt sein“, folgert er. „Daher sollen Asylwerber für sogenannte Remunerantentätigkeiten 1,5 Euro pro Stunde erhalten, keinesfalls mehr – und das österreichweit einheitlich.“

Für Remunerantentätigkeiten gilt ein monatlicher Freibetrag von 110 Euro pro Person und 80 Euro für jedes weitere Familienmitglied. Wird der Betrag überschritten, kommt es zu Abzügen bei der Grundversorgung, die dem Asylwerber zusteht. Bevorzugte Tätigkeitsbereiche für die sogenannten Remuneranten sind Küchendienst, Landschaftspflege oder auch die Unterstützung bei Transporten.

Die Verordnung des Innenministeriums geht am Montag in Begutachtung, die vier Wochen dauern wird.