Der "Eskalationsplan" sieht zuerst eine Lösung an der Schule vor. Gelingt das nicht, soll die Bildungsdirektion (früher Landesschulrat) eingeschaltet werden, heißt es aus dem Büro des Wiener Bildungsdirektors Heinrich Himmer zur APA.

Wird das Verhalten eines Lehrers oder einer Lehrerin als übergriffig erlebt, sollen Schüler bzw. Eltern, wenn möglich, zunächst einmal mit dem betreffenden Pädagogen selbst das Gespräch suchen. Wenn das nichts bringt, ist der Klassenvorstand der nächste Ansprechpartner. Wird auch dabei keine befriedigende Lösung gefunden, ist die Schulleitung die nächste Anlaufstelle. Daneben gibt es an manchen Schulen speziell ausgebildete Schüler-Mediatoren, die auch im Umgang mit solchen Themen geschult sind.

Bildungsdirektion

Kann das Problem nicht an der Schule selbst gelöst werden und es gibt konkrete Vorwürfe gegen einen Lehrer, können sich Schüler bzw. deren Eltern an die Bildungsdirektion wenden. Dort gibt es mehrere Stellen, die in Frage kommen: Man kann sein Anliegen dem zuständigen Schulaufsichtsbeamten melden, sich von Schuljuristen in einer Ombudsfunktion beraten lassen oder an die Schulpsychologie wenden.

Ergebnislos

Im aktuellen Fall einer Lehrerin an einem Gymnasium in Wien-Währing wehren sich Schüler und Eltern darüber hinaus noch mit anderen Mitteln: Nach Beschwerden hat die Volksanwaltschaft zu dieser Causa bereits zum zweiten Mal ein Prüfverfahren eingeleitet. Ergebnis der ersten Prüfung von 2017 war jedoch, dass die Behörde im Rahmen ihrer Möglichkeiten alle nötigen Maßnahmen gesetzt habe.