Mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wurde am Mittwoch die Erhöhung der Parteienförderung um zwei (statt den gesetzlich vorgesehenen 7,8) Prozent beschlossen. Damit werden auch die Wahlkampfkostengrenze sowie die Grenzwerte für die Offenlegung von Parteispenden erhöht. Neu ins Gesetz geschrieben wird, dass künftig die Zuschüsse des Bundes an die Parlamentsparteien jährlich inflationsangepasst werden.

Derzeit steigt die Parteienförderung nur, wenn die Inflation seit der letzten Erhöhung den Schwellenwert von fünf Prozent überschreitet. Dies wäre heuer der Fall gewesen. Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) hatte im Jänner gefordert, die Anhebung neuerlich auszusetzen, was bei der FPÖ aber auf Widerstand stieß. Sie forderte im Gegenzug das Verbot hoher Parteispenden. Der türkis-blaue Kompromiss: Die Inflationsanpassung fällt heuer zwar geringer aus (zwei statt 7,8 Prozent), findet dafür aber künftig jährlich statt.

43 Millionen Euro mehr

In Summe erhalten die Parteien damit heuer gut 43 Mio. Euro - um rund 590.000 Euro mehr - vom Bund. Davon fließen nach APA-Berechnungen 9,9 Mio. Euro an die ÖVP, 8,49 Mio. Euro an die SPÖ und 8,21 Mio. Euro an die FPÖ. Die NEOS erhalten 1,85 und die Liste JETZT 1,58 Mio. Euro. Die Sonderförderung für die EU-Wahl wird von 2,0 auf 2,04 Euro pro Wahlberechtigtem erhöht wird; das bringt in Summe rund eine Viertel Million Euro mehr. Sie wird nach der Wahl entsprechend der Stimmenanzahl vergeben.

Die Wahlkampfkostengrenze beträgt derzeit 7,0 Mio. Euro und wurde von ÖVP und FPÖ bei der Nationalratswahl um mehrere Millionen Euro überschritten. Mit der jetzigen Erhöhung steigt die Grenze um 140.000 Euro an. Die sofortige Offenlegung von Großspenden ist künftig erst ab 51.000 Euro (bisher 50.000 Euro) verpflichtend, Spenden ab 3.570 Euro (bisher 3.500 Euro) müssen einmal jährlich offengelegt werden. Gelten sollen die neuen Grenzwerte ebenso wie die höhere Parteienförderung - nach dem Beschluss im Nationalratsplenum nächste Woche - rückwirkend mit 1. Jänner.

Einsparungen erwartet

ÖVP und FPÖ gehen davon aus, dass der von ihnen eingebrachte Gesetzentwurf Einsparungen in Millionenhöhe bewirkt. Das bezweifelten die NEOS: Der Einsparungseffekt wäre nur ein vorübergehender, kritisierten sie und forderten ein Einfrieren der Förderung. Ihr Antrag fand keine Mehrheit. JETZT plädierte für eine Halbierung der Förderung. Die SPÖ forderte wirksame Geldbußen für Parteien, die die Wahlkampfkostengrenze überschreiten. Dieser Antrag wurde laut Parlamentskorrespondenz von den Koalitionsparteien mit einem Vertagungsantrag in die Warteschleife geschickt.