Im Mai soll im Parlament darüber diskutiert werden, ob Spätabtreibungen von geistig oder körperlich schwer geschädigten Kindern verboten werden soll. Angestoßen hat das eine Initiative, die sich für ein solches Verbot ausspricht. Es handle sich hier um eine Ungleichbehandlung von Menschen mit Behinderung. Stattdessen solle Kindern von behinderten Eltern professionelle Hilfe angeboten werden, fordern die Initiatoren. 

"Wenn diese Regelung kommt wäre das eine frauenfeindliche Regelung", erklärt Peter Husslein, Klinikchef im Wiener AKH, in der "ZiB 2". Denn bei der Frage von Spätabtreibungen gehe es auch um die Autonomie der betroffenen Frau. In der Realität zeige sich laut Husslein, dass diese am Ende oft alleine gelassen werden mit der Betreuung des Kindes.

Mehr Abbrüche drohen

Doch noch ein wichtiges Argument spreche dagegen, so der Primar. Eine Änderung der Regelung könnte zu mehr Abbrüchen führen. Aktuell gebe es den Medizinern Zeit, Verdachtsmomente zu Beginn der Schwangerschaft abzuklären. Und Verdachtsfälle gebe es viele. "Wenn diese Petition durchgeht, dann werden wahrscheinlich deutlich mehr Kinder auf Verdacht hin abgetrieben". Damit wäre die Regelung kontraproduktiv. "Ich plädiere vehement dafür,dass die jetzige Regelung so bleibt"

Eine weitere Auswirkung wäre ein "Abtreibungstourismus", was bedeuten würde, dass Betroffene Frauen ins Ausland gehen. Auch das gelte es zu vermeiden.