Das Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) hat der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) den Abschlussbericht zur Nordkorea-"Passaffäre" übermittelt. Die BAK-Ermittler sehen einen Amtsmissbrauch des früheren Spionageabwehr-Leiters. Die WKStA prüft diesen Bericht nun und wird dann einen Vorhabensbericht verfassen, erklärte eine Sprecherin am Samstag der APA zu einem "profil"-Bericht.

Ermittlungen gegen Gridling eingestellt

Gegen zwei weitere Beschuldigte - darunter BVT-Direktor Peter Gridling - wurden die Ermittlungen mangels Tatverdacht eingestellt, schreibt das "profil" in der Montag erscheinenden Ausgabe. Aber dem früheren Spionageabwehr-Chef P. werde ein nicht alltäglicher Vorwurf gemacht, weil er dem südkoreanischen Geheimdienst 2016 drei von der Staatsdruckerei produzierte nordkoreanische Passmuster übergab. Damit habe er Verantwortliche Nordkoreas vorsätzlich in ihrem Recht geschädigt, exklusiv über die Verwendung von Passrohlingen zu verfügen. Der Referatsleiter habe keine Zuständigkeit für das Passwesen gehabt und die Dokumentations- und Berichtspflichten nicht eingehalten, stellt das BAK fest.

Über die strafrechtliche Relevanz dieser Schlussfolgerung werde die WKStA zu beraten haben, schreibt das Nachrichtenmagazin - und verweist darauf, dass das damals von Wolfgang Sobotka (ÖVP) geführte Innenministerium die Weitergabe der Passrohlinge im Herbst 2017 als "üblichen und regulären Vorgang" im Rahmen der nachrichtendienstlichen Kooperation befreundeter Staaten bezeichnet habe.