Das Land Vorarlberg sieht im Entwurf zur Reform der Mindestsicherung einen unzulässigen Eingriff in die Länderkompetenz bei der Wohnbeihilfe. Das lehne man als "Kompetenzüberschreitung" klar ab, so die zuständige Landesrätin Barbara Schöbi-Fink (ÖVP) in der Stellungnahme des Landes. Sonst kann die Vorarlberger Landesregierung den Bundesplänen aber durchaus Positives abgewinnen.

Die Förderung des Wohnbaues und der Wohnhaussanierung als privatrechtliche Förderung sei Länderkompetenz. Die vorgesehenen Regelungen bezüglich der Deckelung der Wohnbeihilfe und des Verbots des gleichzeitigen Bezugs von Wohnbeihilfe und Sozialhilfe hätten daher zu entfallen. Zudem rege man an, dass in besonderen Härtefällen auch weiter privatrechtliche Unterstützungsleistungen von Landesseite getätigt werden können. Ebenso müsse die Einbeziehung von Leistungen der Sozialhilfe Bezugsberechtigten in die Krankenversicherung dauerhaft gewährleistet werden, so Schöbi-Fink am Donnerstag.

"Positive Neuerungen"

Im Reformentwurf gab es für die Landesrätin aber auch "mehrere positive Neuerungen", etwa Zuschläge für Alleinerzieher und Behinderte oder der Anreiz zum Spracherwerb. Neben der Existenzsicherung der Betroffenen müsse die Mindestsicherung einen Anreiz erhalten, möglichst rasch ins Erwerbsleben einzusteigen, zudem müsse der Unterschied zwischen Erwerbseinkommen und Sozialhilfeleistung spürbar sein. Im derzeitigen Entwurf eröffne sich für Sozialhilfeempfänger die Möglichkeit, mehr dazuzuverdienen als bei der aktuellen Mindestsicherungsregelung. "Dadurch ergibt sich die Chance für eine Bezieherin, einen Bezieher, zügiger wieder auf die Beine zu kommen", erklärte Schöbi-Fink.

Die Kritik an den einzelnen Kinderrichtsätzen hielt die Landesrätin für "überzogen". Für die Bewertung sei weniger der einzelne Richtsatz pro Kind entscheidend, als vielmehr das Familieneinkommen, bei dem auch andere Transferleistungen und Steuererleichterungen berücksichtigt werden müssten.