Der Chef der SP-Gewerkschafter, Rainer Wimmer, warnt die Regierung vor höheren Steuern auf Erschwerniszulagen oder Überstunden. Laut Regierungsprogramm wollen ÖVP und FPÖ "Ausnahmen und Sonderbestimmungen" bei der Lohnsteuer streichen. "Wenn diese Ausnahmen fallen, zahlen sich die Arbeitnehmer die Steuersenkung selber. Dann gibt es einen riesen Aufstand", warnt Wimmer gegenüber der APA.

Angesichts der bisher bekannten Pläne befürchte er, dass die Arbeitnehmer bei der Steuerreform auf der Strecke bleiben, meint Wimmer. Er fordert eine starke Steuersenkung für die Arbeitnehmer. "Wir brauchen mindestens fünf Milliarden für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Alles andere wird nicht bemerkbar werden", so der Vorsitzende der Fraktion Sozialdemokratischer Gewerkschafter (FSG) vor der Steuerreformklausur der Regierung. Denn der bereits in Kraft getretene Familienbonus erreiche viele Arbeitnehmer nicht: "Der ist nicht schlecht, aber der trifft nicht alle."

"Schnapsidee"

Vor allem die angekündigte Senkung der Körperschaftsteuer auf Unternehmensgewinne hält Wimmer für eine "Schnapsidee". "Das ist zwar schön für die Großindustrie, die satte Gewinne schreibt, aber insgesamt schlecht", meint der Gewerkschafter. Stattdessen plädiert er dafür, Unternehmen bei den Abschreibungen besser zu stellen, um tatsächliche Investitionen zu begünstigen.

Außerdem warnt Wimmer davor, Geringverdiener durch eine Senkung der Sozialversicherungsbeiträge zu entlasten: "Die Senkung muss für kleine Einkommen über die Negativsteuer erfolgen und nicht über Sozialversicherungsbeiträge, die die Kleinverdiener dann über Selbstbehalte oder schlechtere Leistungen selbst zahlen müssen." Damit werde der Sozialversicherung Geld entzogen und letztlich ein Teufelskreis ausgelöst.

Widerstand kündigt Wimmer an, sollte die Steuerreform durch die Streichung der Begünstigung von Überstunden, Erschwerniszulagen oder des 13. und 14. Monatsgehalts finanziert werden. Zumindest letzteres droht allerdings ohnehin nicht: Laut Regierungsprogramm will die Koalition nämlich zwar Ausnahmen und Sonderbestimmungen bei der Lohn- und Einkommensteuer reduzieren, Urlaubs- und Weihnachtsgeld sind davon aber explizit ausgenommen.