Die Kompetenzbereinigung zwischen Bund und Ländern ist bei der Landeshauptleutekonferenz im burgenländischen Stegersbach einen Schritt weiter gekommen. Wie der Vorsitzende der LH-Konferenz, Burgenlands Hans Niessl (SPÖ), und der ebenfalls anwesende Justizminister Josef Moser (ÖVP) berichteten, habe man sich auf eine 15a-Vereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Kinder- und Jugendhilfe verständigt.

Eine solche 15a-Vereinbarung hatte die SPÖ zur Voraussetzung für ihre Zustimmung zum ersten Paket der Kompetenzbereinigung im Parlament gemacht. Sowohl Niessl als auch Moser zeigten sich deshalb zuversichtlich dass die SPÖ am 6. Dezember im Verfassungsausschuss dem zwischen Bund und Ländern schon ausverhandelten Paket zustimmen wird.

Man habe die Inhalte für die Bund-Länder-Vereinbarung festgelegt und dabei außer Streit gestellt, dass es nach dem Wechsel der Kompetenzen zum Bund keine Verschlechterung der Qualitätsstandards geben solle, sondern im Gegenteil sogar eine Weiterentwicklung, erläuterte Niessl bei einer Pressekonferenz und Moser im Gespräch mit der APA. Wien und Vorarlberg seien beauftragt worden, die 15a-Vereinbarung konkret vorzubereiten, so Niessl. Deshalb gingen nun beide Seiten davon aus, dass die SPÖ am 6. Dezember im Verfassungsausschuss zustimmt und damit die nötige Zwei-Drittel-Mehrheit zustande kommt.

Moser berichtete außerdem, dass man sich gemeinsam mit den Ländern auch auf einen konkreten Fahrplan für das geplante zweite Paket der Kompetenzbereinigung verständigt habe, das u.a. das Elektrizitätswesen und die Spitäler umfassen soll. Dafür sollen noch im Dezember von Vertretern der Ministerien und der Landesamtsdirektoren Maßnahmen erarbeitet und dann am 18. Jänner von der Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Zwischenbericht vorgelegt werden. Bei der nächsten Landeshauptleutekonferenz im Mai soll es dann Beschlüsse geben.

Und auch für ein drittes Paket zur Kompetenzbereinigung soll es schon einen Themenaufriss geben, kündigte der Justizminister an. Dabei soll es um die Bereiche Bildung, Förderungen, Gesundheit und vor allem Pflege gehen. Dazu erwartet Moser im zweiten Halbjahr 2019 Beschlüsse.

Humanitäres Bleiberecht

Burgenlands Landeshauptmann Hans Niessl sprach sich am Rand der Landeshauptleutekonferenz am Freitag beim Thema humanitäres Bleiberecht für ein Anhörungsrecht der Länder aus. "Ich sehe gute Chancen, dass es ein Anhörungsrecht der Länder gibt", sagte Niessl. Dabei gehe es nicht um eine Kompetenzverschiebung: "Die Kompetenz soll beim Bund bleiben."

Durch ein Anhörungsrecht der Länder seien "Fälle, wie sie in Vorarlberg aufgetreten sind, auch auszuscheiden, weil die Landeshauptleute die lokalen Gegebenheiten kennen. Damit sollen Fälle wie in Vorarlberg verhindert werden. Das ist durch ein Anhörungsrecht auch möglich und das können wir uns vorstellen", stellte der Landeshauptmann fest.