Die zuerst groß angekündigte und dann wieder abgesagte Statutenreform der SPÖ kommt nun doch, wenngleich in etwas entschärfter Form. Entsprechende Medienberichte, zuletzt vom Ö1-"Morgenjournal", wurden der APA bestätigt.

Wie berichtet hatte die Absage, die auf einen Wunsch der Wiener SPÖ zurückgeht, in den SPÖ-Landesparteien teils für scharfe Proteste gesorgt. Nun soll deshalb eine "abgeschwächte" Statutenreform beschlossen werden. Demnach bekommen zwar die Mitglieder mehr Mitsprache, zumindest bei Koalitionen kann aber der Vorstand eine Art Veto einlegen.

Konkret geht es um die Frage, wer künftig einen ausgehandelten Koalitionspakt genehmigen muss. Nach dem nunmehrig offenbar geplanten Kompromiss dürfen weiterhin die SPÖ-Mitglieder über einen allfälligen Regierungspakt abstimmen. Jedoch braucht es danach auch noch die Mehrheit im Vorstand, um die jeweilige Entscheidung abzusegnen. Ohnehin wird die Abstimmung erst ab einer Beteiligung von 20 Prozent bindend.

Bei inhaltlichen Fragen können fünf Prozent der Mitglieder eine Parteiumfrage beantragen, sind es sogar zehn oder mehr, wird das Ergebnis bindend. Dieses Prozedere bezüglich der Mitgliederbefragungen soll sowohl für die Bundespartei als auch für die Länderorganisationen gelten.

Was die Notwendigkeit der Zwei-Drittel-Mehrheit für ein neuerliches Antreten bei einer Wahl nach bereits zehn Jahren in einer Funktion angeht, wird die ursprünglich geplante Regelung deutlich abgeschwächt. Sie gilt nun nur noch für Bundeslisten. Landeslisten und auch Regionalwahlkreise sind davon ausgenommen.

Beschlossen werden soll das neue Statut bei einem Parteitag Ende November.