"Es war kein einfaches Projekt, es gab viel Widerstand, viel Reibung", begann ÖVP-Bundeskanzler Sebastian Kurz die Pressekonferenz. Und tatsächlich: Für 12.30 Uhr war eine Pressekonferenz von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian anberaumt. Schon zuvor nahmen in Tirol AK-Präsidentin Renate Anderl und der schwarze Präsident der Tiroler Arbeiterkammer, Erwin Zangerl, dazu Stellung. Und auch in den Reihen der Wirtschaftskammer regt sich Widerstand.

Dennoch für Vizekanzler Heinz-Christian Strache (FPÖ) ist es ein "historischer Tag". Da sei Großes gelungen, "ein Leuchtturmprojekt der Regierung".

Für Sozialministerin Beate Hartinger-Klein zeigt diese Regierung "den Mut, den die Vorgängerregierungen nicht hatten" und der ÖVP-Chefverhandler, Klubobmann August Wöginger, betonte: "Wir setzen um, was wir gemeinsam vereinbart haben."

Die Eckpunkte:

  • Aus 21 Sozialversicherungsträgern werden 5.
  • Aus 90 Gremien mit 2000 ehrenamtlichen Funktionären werden 50 Gremien mit 240 Funktionären.
  • Bis 2023 soll eine Milliarde Euro jährlich eingespart werden (2021 200 Millionen, 2022 300 Millionen, 2023 500 Millionen, die den Patienten zu Gute kommt.
  • Wieviel die Reform kostet, will die Regierung nicht sagen - dafür seien jetzt die selbstverwalteten Träger zuständig.
  • Es werden keine Spitäler zugesperrt und keine Beiträge erhöht.
  • Es gibt eine Jobgarantie für die 19.000 Beschäftigten in der Verwaltung und die 9.000 Beschäftigten im Bereich des medizinischen Personals. Im Bereich werde im Zuge der Pensionierungen aber jede dritte Stelle nicht nachbesetzt. Das medizinische Personal werde dafür sogar aufgestockt.
  • Die Leistungen innerhalb der neuen ÖGK werden vereinheitlicht. Für eine Angleichung der Leistungen der Bauern- und Selbständigenkasse gibt es keinen Termin. Kurz: "Gleiche Beiträge, gleiche Leistungen. unterschiedliche Beiträge, unterschiedliche Leistungen. "

Von der Reform des Systems im Hintergrund "sollen die Patienten gar nichts merken"  betonte die Regierung. Mit 1. Jänner 2019 soll sie in Kraft treten, ab 1.4.2019 soll die "Überleitungsgremien" amtieren, ab 1. Jänner 2020 soll die neue Struktur stehen.

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Die neue Struktur

Die künftige Österreichische Gesundheitskrankenkasse, in der die Gebietskrankenkassen zusammengeführt werden, hat die Personal- und Budgethoheit. Die Außenstellen bekommen die Kompetenz über die Rücklagenverwaltung und dürfen die Versicherungsbeiträge aus dem jeweiligen Land als Budget verwalten. Außerdem sind sie für die jeweilige Landesregierung der Ansprechpartner für die Planung vor Ort - wo etwa wie viele Kassenarztstellen freigegeben werden.

Die ÖGK verfügt über einen Investitionsfonds in Höhe von 100 Millionen Euro für Projekte wie e-health, Prävention oder hausärztliche Versorgung. Den bisherigen Ausgleichsfonds wird es nicht mehr geben. Die "braven" Kassen, die gut wirtschaften, können von der ÖGK durch zusätzliche Zahlungen aus dem Fonds belohnt werden.

Die neuen Landesstellenauschüsse bestehen aus zehn Mitgliedern, der zentrale Verwaltungsrat aus 12 Mitgliedern, jeweils zur Hälfte von Arbeitnehmern und Arbeitgebern beschickt. Der Vorsitz wechselt künftig - ebenso wie in der Pensionsversicherung - halbjährlich zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Laut Wöginger ist dieses System besser als das bisherige, wo sich die Mehrheiten in der Verwaltung (Arbeitnehmer) und im Kontrollorgan (Arbeitgeber) gegenseitig blockierten. "Jetzt müssen sie zusammenarbeiten."

Machtverteilung in den Kassengremien
Machtverteilung in den Kassengremien © Infografik Kleine Zeitung

In wesentlichen Fragen wie bei Gesamtverträgen oder der Veranlagung von Geldern sei eine Zwei-Drittel-Mehrheit erforderlich.