Ein Facebook-Profil, dessen Besitzer die FPÖ als mutmaßlichen Terror-Sympathisanten angezeigt hat, dürfte nicht jenem von der Abschiebung bedrohten Lehrling gehören, mit dem sich Bundespräsident Alexander Van der Bellen fotografieren hatte lassen. Das ergaben nach APA-Informationen die polizeilichen Ermittlungen. Eine Bestätigung der zuständigen Staatsanwaltschaft gab es vorerst aber nicht.

Wie die APA erfahren hat, sollen die Ermittlungen abgeschlossen sein und zeigen, dass es sich bei dem von der FPÖ Beschuldigten nicht um den von den Freiheitlichen als "Asyl-Musterlehrling" bezeichneten Mann handelt. Birgit Ahammer, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Wels, bestätigte das auf Anfrage nicht, kündigte aber für Freitag Informationen der Staatsanwaltschaft an.

© Facebook/Anschober

Das Bild des Asylwerbers war kürzlich durch die Medien gegangen, als der Mann von Bundespräsident Alexander Van der Bellen und Integrationslandesrat Rudi Anschober (Grüne) an seiner Lehrstelle in einem Supermarkt in Oberösterreich besucht worden war. Der Bundespräsident wollte damit ein Signal an die Bundesregierung setzen, eine humanitäre Lösung beim Aufenthalt von Asylwerbern in Lehre zu finden.

FPÖ-Klubobmann Johann Gudenus hatte den Mann wegen einer möglichen Straftat im Internet dann von einigen Tagen angezeigt. Nebeneffekt des freiheitlichen Vorgehens: Anschobers Initiative "Ausbildung statt Abschiebung" wurde so in Misskredit gebracht.

"Öffentlich ersichtlich war auf diesem Profil, dass ihm die Liwa Fatemiyoun gefällt - die unter anderem auch als Hisbollah Afghanistans bekannt ist", erklärte etwa der oberösterreichische FPÖ-Landesparteisekretär Erwin Schreiner. Die FPÖ bezog sich dabei auf "Gefällt-mir"-Angaben.

Auf der Facebook-Seite Anschobers ist ein Foto des Lehrlings markiert. Das dieser Markierung zuzuordnende Profil hat aber nicht nur einen anderen Namen, sondern der Mann am Profilbild ist auch korpulenter, trägt einen anderen Haarschnitt und gibt an, nicht in Oberösterreich zu leben. Für Anschober deutete deshalb "vieles darauf hin, dass der Name nicht ident ist". Gudenus sah darin eine "Schutzbehauptung". Anschobers sei für seinen Facebook-Auftritt selbst verantwortlich und habe Erklärungsbedarf, "wie sich ein Fan der antisemitischen Terrororganisation Hisbollah auf seinem Facebook-Account verlinken kann". Für Anschober ist "der Zeitpunkt der Diffamierung eines Lehrlings" kein Zufall. Er verlangte von Gudenus Belege.