Die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat das Ermittlungsverfahren wegen § 3g Verbotsgesetz 1947 gegen vier Personen, die für die Zusammenstellung und Illustration der sichergestellten Liederbücher der Burschenschaft "Germania" verantwortlich zeichneten, eingestellt. Die Anklagebehörde verwies am Freitag auf die in Ansehung des Verlags- und Ausgabezeitpunktes im Jahr 1997 eingetretene Verjährung.