Das Gesetz ist noch nicht alt. 2012 beschloss der Nationalrat nicht nur eine Erhöhung der Parteienfinanzierung, sondern auch deren „Valorisierung“. Sobald die Inflation einen Schwellenwert von 5 Prozentpunkten übersteigt, werden die Fördermittel angehoben. Das ist nun erstmals seit 2013 der Fall. Konkret sollte ab April eine Erhöhung der Parteienförderung von 29,4 auf 31,1 Millionen Euro eintreten.

Auch die Wahlkampf-Kostenobergrenze wird automatisch valorisiert, würde also 7,4 statt nur sieben Millionen Euro betragen. Weiters betroffen ist die Obergrenze für die verpflichtende Veröffentlichung von Großspenden. Derzeit liegt sie bei 50.000 Euro, dann läge diese Grenze bei 52.825 Euro.

Am vergangenen Freitag schrieb Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker der Regierung einen Brief, der auf die bevorstehende Erhöhung hinwies. Zugleich beklagte Kraker, dass der Rechnungshof die Wirtschaftlichkeit, Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit dieser Ausgaben nicht prüfen dürfe.

Am Dienstag gaben nun Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache überraschend bekannt, dass die Erhöhung dieses Jahr ausgesetzt werden solle, was die Regierung bereits heute im Ministerrat beschließen wolle. Kurz begründet die Entscheidung damit, dass die Regierung „Sparen im System“ versprochen habe, das müsse auch für die Parteien gelten. Strache verwies darauf, dass in Österreich die höchste Parteienförderung in ganz Europa ausbezahlt werde.

Die SPÖ plädiert angesichts der im April anstehenden Erhöhung der Parteienförderung dafür, die Valorisierung im Rahmen eines "Gesamtpakets" auszusetzen. Parteichef Christian Kern wünscht sich dabei auch eine Begrenzung von Parteispenden auf maximal 20.000 Euro und eine schärfere Begrenzung der Wahlkampfkosten.

"Wenn das gewährleistet ist, sind wir gerne bereit, der einmaligen Aussetzung der Erhöhung der Parteienförderung zuzustimmen", sagte Kern der APA. Es brauche viel mehr Transparenz bei der Parteienfinanzierung, ein Ende der Umgehungskonstruktionen bei den Wahlkampfkosten und eine Spendenobergrenze.

SPÖ: "Keine Großspender"

"Wir wollen keine amerikanischen Verhältnisse in der Wahlkampffinanzierung", so Kern. Wozu der Einfluss der Großspender auf die Politik führe, erlebe man gerade: Zuerst gebe es einige Millionen an Großspenden und dann Milliarden an Steuergeschenken.

Neos und Liste Pilz wollen Kürzung und RH-Einschau

Für NEOS-Klubchef Matthias Strolz ist die Aussetzung "ein erster Schritt in die richtige Richtung". Er forderte aber wie die SPÖ - und einst auch die FPÖ - eine weitere Kürzung der Fördermittel.Von dieser Kürzung will die FPÖ heute offenbar nichts mehr wissen. Noch vor einigen Jahren hatte FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache massiv gegen die damaligen Regierungsparteien vom Leder gezogen.

Für die Liste Pilz kündigte Abgeordneter Wolfgang Zinggl an, für die Aussetzung zu stimmen. Er forderte - wie die NEOS - aber auch, dass der Rechnungshof künftig die Parteifinanzen prüfen darf: "So lange der Rechnungshof die Parteienfinanzierung nicht auf Herz und Nieren prüfen kann, werden wir einer Erhöhung nie zustimmen."

Opposition kann nichts erzwingen

Formal sind ÖVP und FPÖ auf die Stimmen der Opposition bei der Aussetzung allerdings nicht angewiesen. Im Verfassungsrang steht nämlich nur die Anhebung der maximalen Fördersummen, die Bund und Länder ihren Parteien auszahlen dürfen, erklärt der Politikwissenschafter Hubert Sickinger. Wie viel Geld tatsächlich fließt, ist einfachgesetzlich geregelt. Und hier gilt beim Bund die nun erstmals schlagende Schwellenwert-Regel. Die Länder können ihre Förderungen dagegen jährlich anheben.