Seit Anfang Oktober gibt es in Österreich ein Verhüllungsverbot. Dies hat seit seiner Einführung schon für zahlreiche Kritik und Einsätze gesorgt. 30 Amtshandlungen hat es gegeben - vorwiegend gegen Touristen und „Provokateure“, wie sie die Polizei nennt. Das waren etwa Maskottchen, Musiker mit Maske oder Schalträgerinnen.
Laut AGesVG (Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz) ist das Tragen von Schals vor dem Gesicht "bei Kälte" gestattet. Doch was ist kalt genug?
Ein gewitzter Wiener hat nun eine Website eingerichtet, die sich mit der Frage: "Ist mein Schal schon legal?" beschäftigt. Angewandt wird hier eine „Wind-Chill-Formel“ des US-Wetterdienstes. Die für die Website verwendeten Daten stammen von der ZAMG, die im Zuge von "Open Data" zur Verfügung stehen.
Ist mein Schal schon legal?*
Ort: Ist es schon kalt?
Linz/Hörsching: Nein
Kremsmünster Nein
Retz Nein
Wien/Hohe Warte Nein
Wien/Schwechat Nein
Bregenz Nein
Innsbruck Ja
Patscherkofel Ja
Kufstein Nein
Salzburg Nein
Feuerkogel Ja
Aigen im Ennstal Ja
Mariazell Nein
Eisenstadt Nein
Lienz Nein
Graz/Flughafen Nein
Bad Gleichenberg Nein
Villacher Alpe Ja
Klagenfurt/Flugh. Nein
Sonnblick Ja
St. Pölten Nein
Datenquelle: ZAMG, Stand: 22. November 2017, 07:00 Uhr
*Die Tabelle kann als Orientierung genommen werden, ob die Verhüllung des Gesichts nach dem AGesVG am angegebenen Ort "zum Schutz vor Kälte" bereits angemessen ist.Sämtliche Angaben sind nicht rechtsverbindlich und ohne Gewähr.
Mail: jakob@spassarbeiter.at