Verteidigungsminister Hans Peter Doskozil (SPÖ) verteidigt das mit der ÖVP beschlossene Fremdenrechtspaket gegen Kritik aus den eigenen Reihen. Abgelehnte Asylwerber sollen nicht sofort aus der Grundsicherung fallen, stellte Doskozil im Ö1-"Morgenjournal" klar.

Die Entscheidung, dass ein Asylwerber bei negativem Bescheid Österreich verlassen muss, werde natürlich umgesetzt. Der Entfall der Grundsicherung erfolge dabei aber in einem abgestuften Verfahren, sagte Doskozil. Zuerst gebe es etwa eine Rückkehrberatung. Finde letztlich keine Kooperation bei der Rückkehr statt und sei keine Ausreisewilligkeit vorhanden, komme es zur Streichung der Grundversorgung. Dies sei von Anfang an so vereinbart gewesen.

Vor allem aus SPÖ-Reihen, insbesondere aus der Wiener SPÖ und Teilen des SP-Parlamentsklubs, hatte es in den vergangenen Tagen Kritik am geplanten Entfall der Grundsicherung gegeben. Dies werde Obdachlosigkeit fördern und zu steigender Kriminalität führen, so der Vorwurf.

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) hatte solche Kritik zurückgewiesen. Der Rechtsstaat müsse anerkannt werden, so der Minister. Vizekanzler und ÖVP-Chef Reinhold Mitterlehner sieht in der Causa nun Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) gefordert. "Kern muss seiner Rolle gerecht werden. Er muss dafür sorgen, dass auch die möglichen Abweichler im SPÖ-Klub auf eine Linie gebracht werden. Wir haben in der Regierung eine klare Vereinbarung getroffen - und das Arbeitsprogramm wurde auch von allen Abgeordneten unterschrieben", sagte Mitterlehner im Interview mit der "Tiroler Tageszeitung".

Innenminister Wolfgang Sobotka (ÖVP) will unterdessen in der Regierung ein eigenes Sicherheitskabinett unter Vorsitz des Bundeskanzlers einrichten. Grundlage soll ein neues Krisenmanagementgesetz sein. Diese Maßnahmen sind Teil der Sicherheitsdoktrin für die kommenden drei Jahre, die am Donnerstag vorgestellt wurde. Darin enthalten ist auch die Verankerung einer Obergrenze für Flüchtlinge in der Verfassung.

Das Sicherheitskabinett soll "im Fall einer besonderen Lage" auf Beschluss der Bundesregierung zusammentreten. Vorgesehen ist in der Doktrin auch eine "Ständige Sicherheitskoordination", die sich mit Entwicklungen beschäftigen und Maßnahmen früh koordinieren soll. In einem neuen Sicherheits- und Krisenmanagementgesetz sollen zudem die erforderlichen verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen sowie politischen Strukturen und Zuständigkeiten geschaffen werden.