In Oberösterreich ist es an sich unüblich, dass Bürgermeister noch ein zweites Einkommen aus Aufsichtsratsfunktionen lukrieren. Wer in Linz oder Steyr oder am Land als Politiker in Funktion eines Eigentümervertreters ein Aufsichtsratsmandat ausübt, macht dies unentgeltlich.

Wels ist anders: Dort ist es seit Jahren  gängige Praxis,  dass Aufsichtsratstätigkeiten extra abgegolten werden. Laut Bezügebegrenzungsgesetz des Bundes ist ein zweiter Bezug  auch möglich. Im Fall des FPÖ-Bürgermeisters Andreas Rabl dürfte das zulässige Maß allerdings überschritten worden sein:

Rabl kommt auf insgesamt drei Monatsgagen, was das Bezügebegrenzungsgesetz nicht erlaubt. Zusätzlich zum Bürgermeister-Gehalt von rund 13.000 Euro im Monat erhält Rabl noch Aufwandsentschädigungen für seine Aufsichtsratsvorsitze im städtischen E-Werk und bei der Wels-Holding, der Dachgesellschaft stadteigener Betriebe. Beides sind Mandate, die er als Vertreter der Stadt Wels ausübt. Je nach Größe des städtischen Unternehmens gibt es dafür im Jahr zwischen 2.400 und 3.600 Euro.

Bereits am Montag habe er den Auftrag erteilt, prüfen zu lassen, "ob ich gegen das Gesetz verstoßen habe".   Falls die Vorgaben verletzt worden seien, werde er "selbstverständlich die Aufwandsentschädigungen zurückzahlen", erklärte er. Doch die Rechtsvorschrift sei nicht so eindeutig, denn ob "ein Kostenersatz einen Bezug darstellt", darüber gebe es unterschiedliche Auffassungen. 

Ob Aufsichtsratsmandate künftig auch in Wels gratis ausgeübt werden müssen, darüber berät der Stadtsenat in seiner nächsten Sitzung kommenden Dienstag.