Der ehemalige Team-Stronach-Abgeordnete und kurzzeitige ÖVP-Mandatar Marcus Franz sorgt wieder einmal für eine heftige Kontroverse. In seinem Blog „The Daily Franz“ stellt der einstige Primarius zur Diskussion, ob man nicht Beziehern der Mindestsicherung bzw. Demenzkranke das Wahlrecht entziehen sollte.

„Arbeitsfähige Mindestbesicherte tragen finanziell überhaupt nichts zum Staatswesen bei, sie werden ausschließlich von anderen Bürgern erhalten und dürfen dann bei einer Wahl über diese ihre Erhalter bestimmen", so der mittlerweise wilde Abgeordnete. "Irgendwie holpert's da ein wenig mit der grundsätzlichen Fairness.“ Man sollte darüber nachdenken, ob das Wahlrecht nicht „für die Dauer der Mindestsicherung ausgesetzt wird, und man es bei Arbeitsantritt automatisch wiedererlangt.“ Es wäre durchaus ein Anreiz, „möglichst rasch aus der Mindestsicherung wieder heraus zu kommen.“

Die rund 200.000 Demenzkranken sollten sich, so Franz,    einer „medizinische Wahlfähigkeitsprüfung“ unterziehen, um deren „geistige Kapazität festzustellen“. "Warum sollen abertausende Menschen per Zufallsprinzip (mehr ist die Wahlrechtsausübung durch Demente nämlich im Grunde nicht) über andere, mitten im Leben stehende und verantwortliche Menschen entscheiden?"

Im Gegenzug plädiert Franz für die Einführung des Kinderwahlrechts. „Jede Kinderstimme wird gesplittet, die halbe für den Vater, die andere Hälfte für die Mutter." Gültig wird so ein Kinderwahlrecht allerdings nur, "wenn die Mutter mindestens 20 Jahre österreichische Staatsbürgerin ist.“

Und abschließend: "Das Wahlrecht ist ein säkulares Sakrament. Deswegen sollte man vorsichtig mit ihm umgehen, es aber genau deswegen in gewissen Situationen und unter gewissen Bedingungen ändern oder auch aussetzen. Eine Anpassung wie hier beschrieben wäre ehrlicher, weniger korruptionsanfällig und für die demokratische Willensbildung aussagekräftiger als das jetzige Wahlrechtsmodell."