Gewiss, noch einmal Wahlkampf kann niemanden freuen, die Kandidaten so wenig wie die Wählerinnen und Wähler. Dennoch ist der Spruch der Verfassungsrichter wie ein reinigendes Gewitter nach Tagen der Unsicherheit aufgenommen worden. Die 14 Richterinnen und Richter machen nicht mit bei der augenzwinkernden Duldung von Schlampereien im Umgang mit dem Gesetz, die verheerend sind für die Glaubwürdigkeit von Wahlen, der Grundlage also unserer Demokratie.

Das Gericht blieb bei seiner traditionell strikten Auslegung des Gesetzes, dass schon die Möglichkeit von Manipulation genügt, eine Wahl ungültig zu machen. Auch wenn keiner der Zeugen behauptet hatte, eine Verfälschung des Wahlergebnisses beobachtet zu haben, die Möglichkeit ergab sich durch die massenhaften Übertretungen der sehr peniblen Vorschriften natürlich. Die Aufhebung schien den Richtern die einzige Möglichkeit, jeden Zweifel an dem knappen Ergebnis auszuräumen. Für die weitere Entwicklung des Landes kann sich das nur positiv auswirken. Der Schutz des Vertrauens in demokratische Wahlen rechtfertigt jeden Aufwand und jede Mühe.