Insgesamt 18 Mal wurde er angezeigt. Zwei mal rechtskräftig verurteilt. Sein Strafregister umfasst Suchtgifthandel- und -besitz, Körperverletzung und schwere Körperverletzung,  Widerstand gegen die Staatsgewalt, Diebstahl und Sachbeschädigung. Und letzten Mittwoch soll der 21-jährige Kenianer, der 2008 legal mit einem Visum eingereist ist, eine 54-jährige Frau mit einer Eisenstange erschlagen haben.

Rechtskräftige Ausreiseentscheidung

Sein Visum hat der junge Kenianer nie verlängern lassen, hielt sich also illegal in Österreich auf. Die im Juli 2014 erwirkte rechtskräftige Ausreiseentscheidung wurde nie vollzogen. Anfangs war man davon ausgegangen, dass es sich um einen abgelehnten Asylwerber handelte - doch auch dann hätte man den Kenianer nicht abschieben können, wie der Sprecher des Innenministeriums erklärt:   "Mit Kenia gibt es weder ein nationales noch ein EU-Rückübernahmeabkommen", sagt Karl-Heinz Grundböck.

Selbst wenn ein solches Abkommen existiert, müssen die jeweiligen Herkunftsländer im Falle eines Rücktransports für die Betroffenen Heimreisezertifikate ausstellen. Ein Rückübernahmeabkommen ist laut dem Sprecher jedoch "keine Garantie, dass auch Heimreisezertifikate ausgestellt werden". Dieser Umstand macht Abschiebungen teils unmöglich. Allerdings ist es auch ohne ein derartiges Abkommen möglich, dass eben Heimreisezertifikate ausgestellt werden. Von Kenia, dem Herkunftsland des 21-jährigen mutmaßlichen Mörders, werden laut Grundböck jedoch "faktisch keine" ausgestellt.

Im Falle eines negativen Asylbescheids wäre etwa der "Status einer Duldung" möglich. Bei einer solchen müsste der Betroffene jedoch "gemeldet sein und an der Rückkehr mitwirken", erklärte Grundböck.

Ist dies nicht der Fall, sind solche Personen illegal aufhältig. Hier stoße Österreich "mit den rechtlichen Möglichkeiten zur Aufenthaltsbeendigung faktisch an die Grenzen", erklärte Grundböck. Auch mit Ländern wie Algerien oder Marokko existieren keine Rücknahmeabkommen - in diese Länder kann man also selbst straffällige Migranten de facto nicht abschieben. Im Winter setzte sich Österreich zum Ziel, bis 2019 50.000 abgelehnte Asylwerber abzuschieben.