Er sage die Kino-Karten-Aktion "aufgrund der eingebrachten Anzeige bei der Staatsanwaltschaft und der unklaren Rechtslage" ab, begründete Baumeister Richard Lugner seinen Schritt. Gleichzeitig machte er klar, dass er das Vorgehen gegen das Verteilen von Kino-Karten nicht gut heißt: "Dass man mir jetzt (...) mit Freiheitsstrafe droht, weil ich Unterstützer belohnen möchte, geht aber doch etwas zu weit", kritisiert Lugner die Anzeige. "Mit einer Kinokarte wird niemand genötigt, am 24. April für mich zu stimmen."

Leer ausgehen werden die Unterstützer dennoch nicht: "Zum Ende der Einreichungsfrist veranstalten wir in der Lugner City eine Unterstützerparty mit Gulasch und Freigetränken", verkündete der Baumeister am Dienstag. Gleichzeitig betonte Lugner, dass auch andere Kandidaten mit "Benefits" um Unterstützer buhlen würden: "Anstatt falscher Wahlversprechen und Restpostenkugelschreiber hätte es bei mir Kinotickets gegeben!"

Das Innenministerium hatte wegen der Verteilung von Gratis-Kinokarten für die Unterzeichnung von Unterstützungserklärungen gegen Lugner eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Die Frage ist, ob der Paragraf 265 des Strafgesetzbuches - der die Bestechung bei einer Wahl mit bis zu einem Jahr Haftstrafe bedroht - auch für das Verfahren zum Sammeln von Unterstützungserklärungen gilt. Lugner muss, um bei der Hofburg-Wahl antreten zu können, bis 18. März 6.000 Unterschriften sammeln.