Dies sei nur mit den Ausdrucken jener Unterlagen geschehen, welche digital zur Verfügung gestellt wurden, meinte sie in einer Stellungnahme gegenüber der APA.

"Der Bericht der Hypo-Untersuchungskommission stützt sich fast zur Gänze auf Urkunden", so Griss. Diese "Hypo-Akten" gebe es nach wie vor. Der Untersuchungsausschuss habe die Unterlagen entweder bereits beigeschafft oder könne sie jedenfalls beischaffen. Von den 994 Fußnoten würden sich zudem nur 19 auf Aussagen berufen. "Der Vorwurf mangelnder Transparenz ist völlig aus der Luft gegriffen", findet die unabhängige Präsidentschaftskandidatin.

"Hätte das Finanzministerium verlangt, dass die Untersuchungskommission nicht nur den Bericht vorlegen muss, sondern auch ihre Arbeitsunterlagen (dazu gehören die Protokolle, Anm.), dann hätte die Untersuchungskommission den Auftrag nicht annehmen können", heißt es weiter in der Stellungnahme von Griss und weiter: "Denn dann wäre keine der Auskunftspersonen bereit gewesen, sich von der Untersuchungskommission befragen zu lassen."

Bis zur Bekanntgabe der Kandidatur habe zudem niemand beanstandet, dass die Protokolle dem Untersuchungsausschuss nicht zur Verfügung gestellt werden könnten, meint Griss - "Bekannt war dies seit dem 18. März 2015."