Die Bedingungen für Flüchtlinge werden in Europa zunehmend schwierig: In immer mehr Ländern werden die Asylgesetze verschärft. In Deutschland sieht ein Vorstoß der deutschen Bundeskanzlerin und CDU-Chefin Angela Merkel und des Vizekanzlers und SPD-Chefs Sigmar Gabriel vor, dass der Familiennachzug für mehr Flüchtlinge als bisher geplant begrenzt werden soll.

Die verschärfte Regelung könnte auf etwa ein Fünftel aller syrischen Flüchtlinge ausgeweitet werden, die bisher nach Deutschland gekommen sind. CSU-Chef Horst Seehofer hat sich bis zum Krisentreffen mit Kanzlerin Angela Merkel und SPD-Chef Sigmar Gabriel am Donnerstag Bedenkzeit ausgebeten, ob er den Kompromiss mitträgt.

Als Konsequenz aus den Silvester-Übergriffen von Köln will die deutsche Bundesregierung die Ausweisung von straffällig gewordenen Ausländern erleichtern. Das Bundeskabinett plant dazu, eine Gesetzesänderung auf den Weg zu bringen.

Geld und Schmuck

Am Dienstag hatte das dänische Parlament trotz internationaler Kritik eine deutliche Verschärfung der Asylregeln beschlossen. Laut der mit großer Mehrheit verabschiedeten Asylreform kann Flüchtlingen künftig Bargeld und Wertsachen ab einem Wert von 10.000 Kronen (1340 Euro) abgenommen werden, um ihre Unterbringung mitzufinanzieren. Ziel der Regierung sei es, dass Dänemark "deutlich unattraktiver für Asylsuchende" werde, sagte Einwanderungsministerin Inger Stöjberg. 

Die neuen Asylregeln stießen schon im Vorfeld auf Kritik. So wurde die Beschlagnahmung von Bargeld und Schmuck mit der Enteignung der Juden durch die Nazis verglichen. Asylbewerber dürfen künftig erst nach drei Jahren den Nachzug von Familienangehörigen beantragen, die Bearbeitung ihres Gesuchs kann dann weitere Jahre dauern.

Auch in Deutschland sind Flüchtlinge laut Asylbewerberleistungsgesetz verpflichtet, ihr Vermögen "aufzubrauchen", bevor sie Leistungen vom Staat erhalten, wozu auch die Unterkunft in Heimen gehört. Wieviel die Asylbewerber genau behalten dürfen und ob ihr Gepäck tatsächlich durchsucht wird, obliegt allerdings den Bundesländern. In Österreich gibt es keine vergleichbare Regelung.

Mindestsicherung kürzen

In Österreich, Slowenien und weiteren Balkanländern wurden die Einreisebedingungen verschärft. Das Land OÖ plant unterdessen eine Kürzung der Mindestsicherung für befristet Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte. Sie sollen künftig nur soviel bekommen wie Asylwerber in der Grundversorgung. ÖVP und FPÖ werden am Donnerstag im Landtag einen Antrag auf eine entsprechende Gesetzesänderung einbringen. Zudem verlangen sie vom Bund, die Mindestsicherung für Mehrpersonenhaushalte zu deckeln.

Als befristet asylberechtigt gelten alle, die seit Mitte November Asyl erhalten haben bzw. künftig erhalten. Denn gemäß der am Dienstag im Ministerrat beschlossenen Regelung wird Asyl zunächst nur mehr für maximal drei Jahre gewährt. Subsidiär Schutzberechtigte sind Personen mit negativem Asylbescheid, deren Leben oder Gesundheit im Herkunftsland aber bedroht sind.

Diese beiden Gruppen sollen, wenn sie keine Arbeit haben, in Oberösterreich künftig nur mehr 440 statt bisher 914 Euro pro Monat bekommen. Das entspricht der Mindestsicherung in der Grundversorgung, also während des laufenden Asylverfahrens. Die Gesetzesvorlage wird am Donnerstag voraussichtlich noch nicht beschlossen, sondern dem Sozialausschuss zugewiesen.