Um die Sicherheit der Bevölkerung zu gewährleisten und sie vor Terrorismus zu schützen, sollen generell alle Maßnahmen, die dem Staat in akuten Notsituationen zur Verfügung stehen, diskutiert werden. Auch soll man sich Beispiele aus anderen Ländern anschauen, so die Ministerin, die alle Parlamentsparteien in die Diskussion einbeziehen will.

Sie selbst hat als Präventionsmaßnahme ja etwa Hausarrest oder Fußfesseln für potenzielle Terroristen vorgeschlagen. Auf die Frage, ob auch eine verstärkte Meldepflicht oder Internet- und Telefonüberwachung denkbar wären, meinte Mikl-Leitner, sie sei "für jede Maßnahme offen". Was das neue Staatsschutzgesetz betrifft, verwies sie auf die Ausschusssitzung Anfang Dezember im Parlament.

Die SPÖ wartet fürs Erste auf die Vorschläge der Ressortchefin. Diese sollen rechtskonform sein, meinte Bundeskanzler Werner Faymann und erklärte weiters, dass "kriminelle Dschihadisten" eingesperrt werden sollen. Klubchef Andreas Schieder stellte fest, dass es bereits jetzt eine "Fülle an Möglichkeiten" gebe. Dringend notwendig sei jetzt, die Ausrüstung der Polizei zu verbessern und diese mit mehr Personal auszustatten. Alle vorhandenen Möglichkeiten sollen "ausgeschöpft" werden. Im Vorschlag, potenzielle Täter mit einer Fußfessel zu versehen, erkennt er hingegen "kein brauchbares Mittel". Auch verwies er auf die verfassungsrechtlichen Bedenken. Schieder sprach sich hingegen einmal mehr für eine "erweiterte Meldepflicht" aus, dies wäre auch mit der Verfassung vereinbar.

Sehr zurückhaltend zu den Vorschlägen zu Fußfesseln und Hausarrest zeigte sich Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP). Es stehe der Innenministerin zu, Vorschläge in ihrem Bereich zu machen, er sei auch dafür, alles offen zu diskutieren, "aber immer unter dem Aspekt der Rechtsstaatlichkeit". Es müssten alle Maßnahmen unter rechtlicher Kontrolle erfolgen. Das sei für ihn ein zentraler Punkt, sagte Brandstetter am Rande des Ministerrats.

Er bekräftigte seinen Wunsch, Internettelefonie stärker zu überwachen und die grundsätzliche Sinnhaftigkeit der Vorratsdatenspeicherung zur Bekämpfung terroristischer Straftaten. Hier gebe es aber durch die aktuelle Judikatur des Verfassungsgerichtshofs und des Europäischen Gerichtshofs enge Grenzen, so der Minister.