"Leider schränkt der notwendige Kampf gegen den Terror auch unsere Bürgerrechte ein. Wir müssen aber alles tun, um weitere Tote zu verhindern", twitterte der ÖVP-Klubchef und sorgte damit für rege Nachfragen von Usern des Kurznachrichtendienstes. Seine Sprecherin erläuterte dazu später, dass es Lopatka primär um das Staatsschutz-Gesetz gehe, das die Regierung Anfang Sommer ins Parlament geschickt hatte. Es wurde dem Innenausschuss des Nationalrats zugewiesen, der hat die Beratungen darüber aber bisher nicht aufgenommen.

Die Neugestaltung des Staatsschutzes regelt die Behördenkompetenzen neu.

  • Die zentralen Aufgaben werden dabei beim Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismus-Bekämpfung gebündelt.
  • Nicht jeder Beamte hat künftig Zugriff auf sämtliche Informationen.
  • Zum Einsatz kommen können künftig auch Vertrauenspersonen außerhalb des Behörden-Apparats, also sogenannte V-Leute.Diese dürfen sich aber selber nicht strafbar machen.
  • Ermittelt werden darf bisher schon auf Basis von "Verkehrsdaten", Telekommunikationsdaten etwa, künftig dürfen sollen aber auch Kennzeichenerkennungsgeräte verwendet werden dürfen.
  • Beamte sollen künftig bei Bedrohungslagen schneller zugreifen können (bisher nur unmittelbar vor Begehen einermöglichen Straftat, künftig schon während Vorbereitungshandlungen etwa für einen Terrorangriff).
  • Bisher wurden Daten, die für die Ermittlungen relevant sind, nach neun Monaten gelöäscht. Künftig soll dies erst nach zwei Jahren erfolgen.

In der Begutachtung hatte es heftige Kritik an dem Gesetzesvorhaben gehagelt, viele - auch Stimmen innerhalb der SPÖ - warnten vor einem zu weitgehendem Eingriff in die Grundrechte.

"Unsauberer Entwurf"

Den Entwurf für das Staatsschutz-Gesetz, wie er im Parlament liegt, hält SPÖ-Klubobmann Andreas Schieder für nicht beschlussfähig. Er sprach am Samstag wörtlich von einem "schlechten Gesetz". Es nun im Zusammenhang mit den Paris-Anschlägen zu forcieren, sei überdies "unsauber", sagte er.

Rechtsanwalt Ewald Scheucher hat seinerzeit erfolgreich für den Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung (kurz: AK Vorrat), den rund 11.000 Bürgerinnen und Bürger unterstützten, Verfassungsklage gegen die Vorratsdatenspeicherung eingebracht. Die Regelung wurde gekippt, nachdem auch der Europäische Gerichtshof die entsprechende Richtlinie wegen eines "schwerwiegenden Eingriffs in die Grundrechte" zu Fall gebracht hatte.

"Spitzelstaat"

Die Forderung nach Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung hatte Innenministerin Johanna Mikl-Leitner nach dem Attentat auf Charlie Hebdo erhoben, Österreichs Verfassungsgerichtshofpräsident Holzinger sprach sich jedoch klar dagegen aus. Selbst eine "Überwachung großen Stils" könne Verbrechen dieser Art nicht verhindern.

Auch im geplanten Staatsschutzgesetz sieht Scheucher einen Angriff auf die Bürgerrechte. Bei einer Diskussionsveranstaltung des AK Vorrat hagelte es Kritik. Man wittert die Installierung eines Spitzelstaates.