Mit dem vorliegenden Abänderungsantrag sowie einem Entschließungsantrag für ein zentrales Eizellen- und Samenspendenregister werde der Gesetzesentwurf in zehn wichtigen Punkten nachgeschärft, hieß es Dienstagabend in einem der APA vorliegenden ÖVP-Papier. Noch am Montag hatte Klubchef Reinhold Lopatka weitere Einschränkungen bei Präimplantationsdiagnostik und Eizellenspende verlangt und Verhandlungen mit SPÖ und Grünen angekündigt. Diese blockten allerdings postwendend ab, es gebe keinen Verhandlungsspielraum mehr. Im Abänderungsantrag sahen sie dann auch nur bereits vereinbarte Präzisierungen bzw. technische Anpassungen umgesetzt.

Ganz anders die Volkspartei, in der es wiederholt kritische Stimmen zu der rot-schwarzen Regierungsvorlage gegeben hatte. "Der ÖVP-Parlamentsklub hat erfolgreich verhandelt", hieß es in dem Papier. Alle Kritikpunkte und Änderungsvorschläge, die in den Diskussionen im Gesundheitsausschuss vorgebracht wurden, seien sorgfältig geprüft worden, das Ergebnis sei weitreichend.

Der ÖVP-Klub verwies auf einschränkende Präzisierungen bei der Präimplantationsdiagnostik, das verschärfte Kommerzialisierungsverbot sowie eine psychologische Beratung bei der Eizellenspende, die unabhängige Beratung für Eltern und Spender, Transparenz durch jährlich veröffentlichte Berichte zur medizinisch unterstützten Fortpflanzung sowie auf Unvereinbarkeitsregeln bei jenem Ausschuss, der darüber entscheidet, welche Erbkrankheiten im Rahmen der PID untersucht werden dürfen. Zusätzlich soll ein rot-schwarz-grüner Entschließungsantrag an die Regierung appellieren, ein zentrales Register für Samen- und Eizellenspenden zu prüfen, um Kindern vereinfachte Auskunftsmöglichkeiten über ihre genetischen Eltern zu geben.

Offen blieb, ob damit alle Kritiker unter den ÖVP-Parlamentariern besänftigt wurden. Zumindest die Ablehnung durch Behindertensprecher Franz-Joseph Huainigg im Nationalrat am Mittwoch galt als fix. Bei den Grünen will Behindertensprecherin Helene Jarmer dagegen stimmen. Die FPÖ ist ebenso wie das Team Stronach geschlossen dagegen und will eine namentliche Abstimmung verlangen.

Die Novelle des Fortpflanzungsmedizingesetz wird die Samenspende für lesbische Paare erlauben, darüber hinaus die Eizellenspende, die Samenspende Dritter bei der In-Vitro-Fertilisation und - beschränkt - die Präimplantationsdiagnostik. Anlass war, dass der Verfassungsgerichtshof die Beschränkung der Samenspende auf heterosexuelle Paare aufgehoben hatte. Widerstand dagegen kam vor allem aus katholischen Kirchenkreisen.