Wie steht der ÖGB zur Einführung der Mindestsicherung?

Günther Gruber: Wir finden diese Initiative gut. Es kann ja nicht sein, dass im achtreichsten Land der Welt 500.000 Menschen unter der Armutsgrenze leben und eine Million an der Grenze zur Armut.

Was sagen Sie zur Kritik, dass sich „arbeiten nicht mehr auszahlt“?

Gruber: Man muss da schon genauer hinschauen. Wenn der Landeshauptmann-Stellvertreter Hermann Schützenhöfer behauptet, eine Supermarkt-Kassiererin verdiene nur 500 Euro, stimmt das nicht. Bei einer Vollzeitanstellung bekommt eine Kassiererin rund 1.000 Euro netto – deutlich mehr als die Mindestsicherunng. Arbeiten zahlt sich daher schon aus.

Bei einem Teilzeitjob ist das allerdings anders, oder?

Gruber: Mit Teilzeitjobs kann man nicht argumentieren. Teilzeit kann 5 Stunden die Woche oder 30 Stunden die Woche bedeuten. Wenn man will, findet man immer Beispiele mit geringem Verdienst.

Glauben Sie, dass die Mindestsicherung zu „Sozialtourismus“ führt?

Gruber: Nein. Es haben ja nur jene Personen Anspruch auf Mindestsicherung, die eine gültige Aufenthaltsbewilligung in Österreich haben.

Die Bewilligung haben auch deutsche Hartz IV Empfänger, oder?

Gruber: Ja, schon. Allerdings nur wenn die Person einen ordentlichen Wohnsitz in Österreich hat.